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Die Gera-Aue
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Hans-C.-Wirz-Straße 2

99867 Gotha

Bodenordnungsverfahren Drogentrocknung Ringleben

Az.: 1-8-0291⇔Gotha, 03.03.2026

Bodenordnungsgebiet Drogentrocknung Ringleben 1

Bodenordnungsgebiet Drogentrocknung Ringleben 2

Änderungsbeschluss Nr. 2

(Teilung des Bodenordnungsgebiets)

1. Teilung des Bodenordnungsgebietes

1.1

Gem. § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG vom 03.07.1991 BGBl. I S. 1418 zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2001 BGBl. I S. 1149) i.V.m. § 8 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird das mit Beschluss des Flurneuordnungsamtes Gotha vom 27.12.1999, Az. 1-8-0291, festgestellte und durch Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha vom 25.08.2016, Az. 1-8-0291, geänderten Bodenordnungsgebiet des Bodenordnungsverfahrens Drogentrocknung Ringleben in die Bodenordnungsgebiete Drogentrocknung Ringleben 1 und 2 geteilt.

1.1.1

Zum Bodenordnungsgebiet Drogentrocknung Ringleben 1 gehören folgende Flurstücke:

 

Gemarkung Ringleben

 

Flur 5 Flurstücke Nr. 1/4, 384, 385/1, 449/2, 449/3, 450/2

 

Das Bodenordnungsgebiet hat eine Größe von: 0,6773 ha

1.1.2

Zum Bodenordnungsgebiet Drogentrocknung Ringleben 2 gehören folgende Flurstücke:

 

Gemarkung Ringleben

 

Flur 6 Flurstücke Nr. 71/1, 73/1, 76, 91/71, 101/75, 102/75, 103/75, 104/75, 105/75, 110/69, 111/69, 143/70, 144/70, 187/69, 188/69, 194/74,195/74, 206/27, 207/28

 

Das Bodenordnungsgebiet hat eine Größe von 10,8126 ha.

1.2

Das Bodenordnungsverfahren Ringleben wird in den Bodenordnungsgebieten Ringleben 1 und 2 unabhängig voneinander abgewickelt.

 

Alle bis zum Erlass dieses Bescheides erlassenen Verwaltungsakte behalten ihre Gültigkeit.

 

Das Bodenordnungsverfahren Ringleben wird weiterhin vom Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha durchgeführt.

1.3

Die Teilung des Bodenordnungsgebiets Drogentrocknung Ringleben in die Bodenordnungsgebiete Ringleben 1 und 2 wird gern. § 8 Abs. 2 FlurbG als geringfügige Änderung vorgenommen.

2. Auslegung des Beschlusses mit Begründung

Je eine mit Begründung versehene Ausfertigung dieses Beschlusses und eine Gebietsübersichtskarte, in der die Abgrenzung der Bodenordnungsgebiete Ringleben 1 und 2 nachrichtlich dargestellt ist, liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Bodenordnungsgemeinde Ringleben in der

-

Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue,

Marktplatz 13, 99189 Gebesee

während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Begründung:

Das Bodenordnungsverfahren Ringleben wurde mit Beschluss vom 27. Dezember 1999 gem. § 56 und 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) angeordnet.

Der Bodenordnungsplan wurde aufgestellt, offengelegt und ist in Teilen beklagt.

Es ist zur Zeit nicht absehbar, wann über die Klage vom Thüringer Oberverwaltungsgericht entschieden wird.

Der Bereich des Bodenordnungsgebiets Drogentrocknung Ringleben 1 ist von der Klage nicht betroffen. Eine Entscheidung durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht würde in diesem Bereich nicht dazu führen, dass der Bodenordnungsplan durch den möglichen Nachtrag zu ändern wäre. In diesem Bereich sind die Ziele des Bodenordnungsverfahrens durch die Zusammenführung von getrennten Boden- und Gebäudeeigentum vollständig erreicht worden.

Um den Eigentumsübergang in diesem Teilbereich nunmehr vollziehen zu können, ist die Teilung nach § 8 Abs. 3 FlurbG eine gebotenes Mittel, um diese Ziel zu erreichen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Hans-C.-Wirz-Straße 2

99867 Gotha

einzulegen.

Im Auftrag

Sonja Leber

Referatsleiterin⇔(DS)

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.