Titel Logo
Die Gera-Aue
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat folgenden

Planfeststellungsbeschluss

zur Herstellung eines differenzierten Hochwasserschutzes und zur Verbesserung des Gewässerschutzes von Gewässerkilometer 11+400 bis 0+360 an der Gera im Landkreis Sömmerda, Gemarkungen Andisleben, Ringleben, Walschleben, Gebesee, Elxleben und der Stadt Erfurt, Gemarkung Kühnhausen erlassen.

I. Zulassung

Es werden die Pläne zur Herstellung eines differenzierten Hochwasserschutzes und zur Verbesserung des Gewässerschutzes von Gewässerkilometer 11+400 bis 0+360 an der Gera im Landkreis Sömmerda, Gemarkungen Andisleben, Ringleben, Walschleben, Gebesee, Elxleben und der Stadt Erfurt, Gemarkung Kühnhausen festgestellt.

Das Vorhaben umfasst folgende wesentliche Baumaßnahmen:

-

Rückbau vorhandener Schardeiche,

-

Errichtung von Hochwasserschutzanlagen mit einem Schutzziel HQ100 inklusive Anlagen der Binnenentwässerung und Deichüberfahrten,

-

Neubau von Teilschutzanlagen mit einem Schutzziel ≥HQ10 inklusive Anlagen zur Binnenentwässerung, Unterhaltungszufahrten und Verlegung des Gera-Radweges,

-

Umverlegung und Umsetzung von Änderungsmaßnahmen an Leitungen und Medien,

-

Umsetzung von Objektschutzmaßnahmen und Rückbau von Einzelgebäuden,

-

Ausbau der K 17 zwischen Ringleben-Ost und Gebesee,

-

Neubau und Rückbau von Brücken und Baubehelfen,

-

Neubau der Überströmstrecken zur Entlastung bei Hochwasserereignissen >HQ100 unter Ausnutzung von bestehenden Durchlässen an Anlagen der Deutschen Bahn,

-

Errichtung von Baustraßen, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sowie bauzeitlichen Gewässerquerungen,

-

Ausbau der Gewässerstruktur/Gestaltung des Gewässerbettes durch Anlegen einer Sekundäraue.

Die Zulassung ergeht mit Nebenbestimmungen und Planergänzungsvorbehalten.

II.

Auslegung

1.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Pläne wird in der Zeit vom

20. April 2023 bis einschließlich 3. Mai 2023

an nachfolgend genannten Stellen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt:

-

in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue,

Bauamt, Markt 13, 99189 Gebesee

Montag

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

-

in der Stadtverwaltung Gebesee,

Bauamt, Markt 13, 99189 Gebesee

Montag

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

-

in der Gemeindeverwaltung Elxleben a. d. Gera,

Gerhart-Hauptmann-Straße 1, 99189 Elxleben

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

-

in der Stadtverwaltung Erfurt,

Bauinformationsbüro, Warsbergstraße 1, 99092 Erfurt

Montag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

-

im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN),

Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Referat 52,

Harry-Graf-Kessler-Straße 1, 99423 Weimar, Zimmer 1808

Montag bis Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt und die Frist zur Klageerhebung in Lauf gesetzt wird.

III.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der oben genannten Auslegungsfrist Klage beim Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar erhoben werden.

IV.

Hinweise

1.

Diese Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Antragsunterlagen werden auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (www.tlubn.thueringen.de) auf der Seite „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie dem UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.

2.

Vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht besteht Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule mit Befähigung zum Richteramt oder einen Vertretungsberechtigten nach Maßgabe des § 67 der Verwaltungs­gerichtsordnung.

Jena, den 29.03.2023

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Der Präsident

Mario Suckert