| Beschluss-Nr. 108-16/03-2023 GR | |
| Sitzungsort: | Ringleben |
| Gremium: | Gemeinderat Ringleben |
| Datum: | 21.03.2023 |
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414,415) erlässt der Gemeinderat Ringleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 815.480 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 318.000 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahme
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 450.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Hebesätze
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 295 v. H. |
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| b) für die Grundsteuer (B) | 402 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. |
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 105.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festlegungen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 2.500 EUR des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten.
§7
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Ringleben, den 21.04.2023
Schmidt
Bürgermeister
| Abstimmergebnis: | Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: 6 + Bürgermeister |
| Anzahl der Anwesenden: | 4 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Die Gemeinde Ringleben hat am 21.03.2023 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 22.03.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 17.04.2023 – eingegangen am 19.04.2023 AZ.: 902.58:68045/2023 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Ringleben enthält keine genehmigungspflichti-gen Bestandteile. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 22.05.2022 bis 02.06.2023 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2023 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Ringleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“