Um besser auf Hochwasser- und Starkregenereignisse vorbereitet zu sein, wird in Andisleben am Aufbau einer Wasserwehr gearbeitet.
Die Gemeinde mit ihrer Lage ist in den letzten Jahren immer wieder in unterschiedlichen Ausmaßen von Starkregen und Hochwasserereignissen betroffen gewesen.
Gerade die Gera, aber auch Bäche wie der Steingraben und Jordan bergen schon immer, insbesondere bei Starkregenereignissen, ein Hochwasserrisiko in sich.
Ob vorbeugende Sicherungsmaßnahmen, Gewässer-, Wehr- und Brückenkontrollen, oder frühe Informationen: Damit allen Bürgerinnen und Bürgern im Ernstfall schnell informiert und geholfen werden kann, hat die die Gemeinde Andisleben mit der Gründung einer Wasserwehr dem bereits bestehenden Hochwasserrisikomanagement einen weiteren effektiven und autarken Baustein hinzugefügt.
Die Wasserwehr soll bereits bei der Ankündigung von Unwettern und Starkregenereignissen folgende Aufgaben übernehmen:
Um diese Aufgaben besser zu bewältigen bekommt die Andislebener Wasserwehr die bei uns lautbeschlossener Satzung zur Freiwilligen Feuerwehr gehört, das Fahrzeuges Mercedes-Benz 917 AF.
Der 1. Beigeordnete des Gemeinderates Enrico Gropp hat das Fahrzeug organisiert und hat es durch eine Förderungssumme der Sparkasse Mittelthüringen und mit Hilfe des Vereins „ Andislebener Wagenbau „ Einsatzbereit gemacht.
Damit die künftigen Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehr/Wasserwehr gut für Ihre Aufgabe gerüstet sind, werden sie mit Schutz- und Einsatzkleidung ausgestattet und auf ihre Aufgabe durch theoretische sowie praktische Schulungen und Einsatzübungen vorbereitet.
Mitglied kann jede Person ab 18 Jahren werden, die die körperlichen Voraussetzungen für den aktiven Einsatz im Wach- und Hilfsdienst erfüllt.
Weil die Mitglieder der Wasserwehr ihre Tätigkeit ehrenamtlich und im Interesse des Gemeinwohls ausführen, erhalten sie in Anerkennung für ihre Tätigkeit eine symbolische Aufwandsentschädigung.
Auch bei der Einberufung in einem Katastrophen- oder Einsatzfall gibt es für die ehrenamtlichen Einsatzkräften neben der Versorgung eine kleine tägliche Aufwandsentschädigung je Einsatztag.
Ein solcher Einsatz beginnt mit der Alarmierung der Wasserwehr und endet mit ihrer Ablösung oder mit der Beendigung des Einsatzes durch den kommunalen Einsatzstab. Nichtselbständige Mitglieder der Wasserwehr erhalten auf Antrag den tatsächlich entstandenen Verdienstausfall ersetzt.
Der Verdienstausfall ist durch den Arbeitgeber gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.
Selbständige erhalten auf Antrag einen Verdienstausfall in Form eines pauschalen Stundensatzes.
Weitere Einzelheiten hierzu regelt die noch zu erstellende Wasserwehrdienstaufwandsentschädigungssatzung.
Im Auftrag
Enrico Gropp