| Beschluss-Nr. | 37-06/03-2025 GR |
| Sitzungsort: | Andisleben |
| Gremium: | Gemeinderat Andisleben |
| Datum: | 12.03.2025 |
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt der Gemeinderat Andisleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Einnahme und Ausgabe
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 929.160 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 149.700 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahme
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.
§ 4
Hebesätze
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 395 v. H. |
| b) | für die Grundsteuer (B) | 450 v. H. |
| Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Andisleben, den 31.03.2025
Vollrath
Bürgermeister
II.
Abstimmergebnis:
| Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: | 8 + Bürgermeister |
| Anzahl der Anwesenden: | 6 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
III.
Die Gemeinde Andisleben hat am 12.03.2025 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 14.03.2025 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 26.03.2025 - eingegangen per Email am 27.03.2025 AZ.: 902.58:68002/2025 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Andisleben enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 22.04.2025 bis 06.05.2025 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. |
Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten.
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Andisleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“