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Die Gera-Aue
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Andisleben

Beschluss-Nr.

37-06/03-2025 GR

Sitzungsort:

Andisleben

Gremium:

Gemeinderat Andisleben

Datum:

12.03.2025

Haushaltssatzung der Gemeinde Andisleben im Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt der Gemeinderat Andisleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Einnahme und Ausgabe

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

929.160 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

149.700 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.

§ 4

Hebesätze

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

395 v. H.

b)

für die Grundsteuer (B)

450 v. H.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Kassenkredit

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Andisleben, den 31.03.2025

Vollrath

Bürgermeister

II.

Abstimmergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Mitglieder

des Gemeinderates:

8 + Bürgermeister

Anzahl der Anwesenden:

6 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

III.

Die Gemeinde Andisleben hat am 12.03.2025 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.

-

Die Satzung wurde am 14.03.2025 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

-

Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 26.03.2025 - eingegangen per Email am 27.03.2025 AZ.: 902.58:68002/2025 zur Kenntnis genommen.

-

Die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Andisleben enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

-

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

-

In der Zeit vom 22.04.2025 bis 06.05.2025 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten.

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Andisleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“