| Beschluss-Nr. | 88-07/03-2025 SR |
| Sitzungsort: | Gebesee |
| Gremium: | Stadtrat Gebesee |
| Datum: | 27.03.2025 |
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Stadt Gebesee folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.075.840 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.549.210 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden auf 790.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 404 v. H. |
| Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 679.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festlegungen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 2.500 EUR des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Gebesee, den 08.04.2025
L. Rothe
Bürgermeister
Abstimmergebnis:
| Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Stadtrates: | 10 + Bgm. |
| Anzahl der Anwesenden: | 12 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Stimmenthaltungen: | 1 |
Die Stadt Gebesee hat am 27.03.2025 die Haushaltssatzung 2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 28.03.2025 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 04.04.2025 - eingegangen am 07.04.2025 (per Mail) AZ.: 092.51:902.58:68014/2025 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Gebesee enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 22.04.2025 bis 06.05.2025 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadt Gebesee bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“