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Die Gera-Aue
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat folgenden

Planfeststellungsbeschluss

zur Generalinstandsetzung und Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens Straußfurt im Landkreis Sömmerda, Gemarkungen Henschleben, Schwerstedt, Vehra und Straußfurt erlassen.

I.

Zulassung

Es werden die Pläne zur Generalinstandsetzung und Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens Straußfurt festgestellt.

Die Zulassung ergeht mit Nebenbestimmungen und Planergänzungsvorbehalten.

II.

Auslegung

1.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Pläne wird in der Zeit vom

27. Mai 2026 bis einschließlich 10. Juni 2026

an nachfolgend genannten Stellen zur Einsichtnahme ausgelegt:

in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt,

Bauamt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt

Montag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue,

Bauamt, Marktplatz 13, 99189 Gebesee

Montag

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt,

Bauamt, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt

Montag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Thüringer Landesamt für

Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN),

Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Referat 52,

Harry-Graf-Kessler-Straße 1, 99423 Weimar, Zimmer 1808

Montag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Mittwoch

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt und die Frist zur Klageerhebung in Lauf gesetzt wird.

III.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der oben genannten Auslegungsfrist Klage beim Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar erhoben werden.

IV.

Weitere Hinweise

1.

Diese Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Antragsunterlagen werden auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (www.tlubn.thueringen.de) sowie dem UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.

2.

Vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht besteht Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule mit Befähigung zum Richteramt oder einen Vertretungsberechtigten nach Maßgabe des § 67 der Verwaltungs­gerichtsordnung.

Jena, den 06.05.2026

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Die Präsidentin

Andrea Manz