Titel Logo
Die Gera-Aue
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben

Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben

Landkreis: Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2026

Beschluss-Nr.

77-10/03-2026 GR

Sitzungsort:

Walschleben

Gremium:

Gemeinderat Walschleben

Datum:

31.03.2026

Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) erlässt der Gemeinderat Walschleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.741.870 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.508.650 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v. H.

b)

für die Grundsteuer (B)

389 v. H.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festlegungen

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

1.

Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10 v. H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.600 EUR festgesetzt.

2.

Die im UA 9100 Grp. 3770 veranschlagte Einnahme aus Krediten i. H. v. 468.030 EUR ist eine Kreditaufnahme mit Kapitalzinsfinanzierung nach dem ThürKIpG.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.

Walschleben, den 23.04.2026

M. Bube

Bürgermeister

Abstimmergebnis:

Anzahl der gesetzlichen

Mitglieder des Gemeinderates: 12 + Bürgermeister

Anzahl der Anwesenden: 7 + Bürgermeister

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Die Gemeinde Walschleben hat am 31.03.2026 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.

-

Die Satzung wurde am 01.04.2026 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

-

Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 21.04.2026 - eingegangen am 21.04.2026 AZ.: 092.51:68057/2026 zur Kenntnis genommen.

-

Die Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Walschleben enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

-

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

-

In der Zeit vom 26.05.2026 bis 09.06.2026 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten.

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“