| Beschluss-Nr. 1 | 74-25/04-2023 GR |
| Sitzungsort: | Andisleben |
| Gremium: | Gemeinderat Andisleben |
| Datum: | 19.04.2023 |
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414,415) erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Andisleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Einnahme und Ausgabe
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.001.040 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 465.330 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahme
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.
§ 4
Hebesätze
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | |||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 350 v. H. |
| b) | für die Grundsteuer (B) | 405 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. | ||
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 160.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Andisleben, den 25.05.2023
Vollrath
Bürgermeister
Abstimmergebnis:
| Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: | 8 + Bürgermeister |
| Anzahl der Anwesenden: | 7 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 1 |
Die Gemeinde Andisleben hat am 19.04.2023 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 20.04.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 23.05.2023 – eingegangen am 24.05.2023 AZ.: 902.58:68002/2023 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Andisleben enthält keine genehmigungspflichti-gen Bestandteile. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 26.06.2023 bis 10.07.2023 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2023 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Andisleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“