| Beschluss-Nr. | 420-37/05-2023 SR |
| Sitzungsort: | Gebesee |
| Gremium: | Stadtrat Gebesee |
| Datum: | 09.05.2023 |
Haushaltssatzung der Stadt Gebesee
(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2023
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) erlässt die Stadt Gebesee folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.363.310 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.054.560 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 2.400.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 302 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 404 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 560.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festlegungen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 2.500 EUR des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Gebesee, den 02.06.2023
R. Koch
Bürgermeister
—
Abstimmergebnis:
| Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: | 11 + Bürgermeister |
| Anzahl der Anwesenden: | 9 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Die Stadt Gebesee hat am 09.05.2023 die Haushaltssatzung 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 10.05.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 31.05.2023 – eingegangen am 02.06.2023 AZ.: 092.51:902.58:68014/2023 rechtsaufsichtlich unter Erteilung folgender Auflage genehmigt: |
| - | Die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Gebesee enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 26.06.2023 bis 07.07.2023 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird n der Haushaltsplan 2023 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadt Gebesee bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“