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Die Gera-Aue
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Walschleben

Beschluss-Nr. 296-38/05-2024 GR

Genehmigung der Niederschrift vom 09.04.2024 - öffentlicher Teil

Der Gemeinderat Walschleben genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2024, öffentlicher Teil.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschluss-Nr. 297-38/05-2024 GR

Korrektur Rücklagenzuführung 2024 / Ausweisung Soll-Fehlbetrag

Der Gemeinderat Walschleben beschließt die im Haushaltsplan 2024 bei der Haushaltsstelle 9100.9100 veranschlagte Zuführung zur Rücklage i. H. v. 515.330 EUR zu ändern.

Von dem zum Ende des Haushaltsjahres erwirtschaftete Überschuss werden

-

336.000 EUR bei der HHST 9200.9920 Deckung des Soll-Fehlbetrages aus 2023

und

-

179.330 EUR bei der HHST 9100.9100 Zuführung zur Rücklage

veranschlagt.

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 298-38/05-2024 GR

Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2023

Auf der Grundlage des § 22 III der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr.2 S.41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Walschleben in seiner Sitzung am 07.05.2024.

1.

Der Gemeinderat Walschleben nimmt die Jahresrechnung 2023 mit dem Rechenschaftsbericht und Ihren Anlagen nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis.

2.

Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

3.

Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme- und -ausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen.

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 299-38/05-2024 GR

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022

Der Gemeinderat Walschleben stellt gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 TkürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 fest.

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 300-38/05-2024 GR

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022

Der Gemeinderat Walschleben entlastet den Bürgermeister gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschluss-Nr. 301-38/05-2024 GR

Vergabe von Planungsleistungen Kunstrasenplatz

Der Gemeinderat Walschleben beschließt die Planungsleistungen als Stufenvertrag für die Sanierung des Kunstrasenplatzes an das Büro

Hartung & Ludwig

Casparius Architekten und Ingenieure GmbH,

Michaelisstraße 46,

99084 Erfurt

zu vergeben.

Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsausgaberesten aus 2023, Haushaltsstelle: 5600.9500

Abstimmung:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

Ein Gemeinderatsmitglied nimmt nach § 38 ThürKO weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Beschluss-Nr. 302-38/05-2024 GR

Anschaffung Geschirrspüler Kindergarten

Der Gemeinderat Walschleben beschließt die Anschaffung eines Gewerbegeschirrspülers für die Kindertagesstätte bei der Firma

EP:Tettke

Sondershäuser Str. 32

99091 Erfurt-Gispersleben

da dies das günstigste Angebot ist.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Unterabschnitt 4641.

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 303-38/05-2024 GR

Gemeindliche Stellungnahme, B-Plan „Am Teich“ - Bauantrag, hier: Errichtung Einfamilienhaus

Der Gemeinderat Walschleben beschließt, dass zum Bauantrag von

Bauvorhaben:

Errichtung Einfamilienhaus

Baugrundstück:

Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 1242

Am Kleinen Teich 42, 99189 Walschleben

kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird.

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 304-38/05-2024 GR

Mehrausgaben Freianlagen KITA Walschleben

Der Gemeinderat Walschleben beschließt den Mehrkosten von 4.312,20 €, die im Zuge der Herstellung der Außenanlagen entstanden sind zuzustimmen.

Die Finanzierung erfolgt über die Hauhaltstelle 4641.9405

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen