Beschluss-Nr. 296-38/05-2024 GR
Genehmigung der Niederschrift vom 09.04.2024 - öffentlicher Teil
Der Gemeinderat Walschleben genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2024, öffentlicher Teil.
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| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
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Beschluss-Nr. 297-38/05-2024 GR
Korrektur Rücklagenzuführung 2024 / Ausweisung Soll-Fehlbetrag
Der Gemeinderat Walschleben beschließt die im Haushaltsplan 2024 bei der Haushaltsstelle 9100.9100 veranschlagte Zuführung zur Rücklage i. H. v. 515.330 EUR zu ändern.
Von dem zum Ende des Haushaltsjahres erwirtschaftete Überschuss werden
| - | 336.000 EUR bei der HHST 9200.9920 Deckung des Soll-Fehlbetrages aus 2023 |
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| und |
| - | 179.330 EUR bei der HHST 9100.9100 Zuführung zur Rücklage |
veranschlagt.
| Abstimmung: | ||
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 298-38/05-2024 GR
Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2023
Auf der Grundlage des § 22 III der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr.2 S.41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Walschleben in seiner Sitzung am 07.05.2024.
| 1. | Der Gemeinderat Walschleben nimmt die Jahresrechnung 2023 mit dem Rechenschaftsbericht und Ihren Anlagen nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis. |
| 2. | Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis. |
| 3. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme- und -ausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen. |
| Abstimmung: | ||
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 299-38/05-2024 GR
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022
Der Gemeinderat Walschleben stellt gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 TkürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 fest.
| Abstimmung: | ||
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 300-38/05-2024 GR
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022
Der Gemeinderat Walschleben entlastet den Bürgermeister gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), für das Haushaltsjahr 2022.
| Abstimmung: | ||
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
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Beschluss-Nr. 301-38/05-2024 GR
Vergabe von Planungsleistungen Kunstrasenplatz
Der Gemeinderat Walschleben beschließt die Planungsleistungen als Stufenvertrag für die Sanierung des Kunstrasenplatzes an das Büro
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| Hartung & Ludwig |
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| Casparius Architekten und Ingenieure GmbH, |
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| Michaelisstraße 46, |
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| 99084 Erfurt |
zu vergeben.
Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsausgaberesten aus 2023, Haushaltsstelle: 5600.9500
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| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltungen |
Ein Gemeinderatsmitglied nimmt nach § 38 ThürKO weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Beschluss-Nr. 302-38/05-2024 GR
Anschaffung Geschirrspüler Kindergarten
Der Gemeinderat Walschleben beschließt die Anschaffung eines Gewerbegeschirrspülers für die Kindertagesstätte bei der Firma
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| EP:Tettke |
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| Sondershäuser Str. 32 |
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| 99091 Erfurt-Gispersleben |
da dies das günstigste Angebot ist.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Unterabschnitt 4641.
| Abstimmung: | ||
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 303-38/05-2024 GR
Gemeindliche Stellungnahme, B-Plan „Am Teich“ - Bauantrag, hier: Errichtung Einfamilienhaus
Der Gemeinderat Walschleben beschließt, dass zum Bauantrag von
| Bauvorhaben: | Errichtung Einfamilienhaus |
| Baugrundstück: | Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 1242 |
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| Am Kleinen Teich 42, 99189 Walschleben |
kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird.
| Abstimmung: | ||
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 304-38/05-2024 GR
Mehrausgaben Freianlagen KITA Walschleben
Der Gemeinderat Walschleben beschließt den Mehrkosten von 4.312,20 €, die im Zuge der Herstellung der Außenanlagen entstanden sind zuzustimmen.
Die Finanzierung erfolgt über die Hauhaltstelle 4641.9405
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| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |