| Beschluss-Nr. | 291-37/04-2024 GR |
| Sitzungsort: | Walschleben |
| Gremium: | Gemeinderat Walschleben |
| Datum: | 09.04.2024 |
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) ) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt der Gemeinderat Walschleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.410.140 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 891.710 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf insgesamt 606.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. |
| b) | für die Grundsteuer (B) | 389 v. H. |
| Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 568.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festlegungen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10 v. H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.600 EUR festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Walschleben, den 15.05.2024
Bube
Bürgermeister
Abstimmergebnis:
| Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: | 10 + Bürgermeister |
| Anzahl der Anwesenden: | 7 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Die Gemeinde Walschleben hat am 09.04.2024 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 11.04.2024 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 13.05.2024 - eingegangen am 13.05.2024 AZ.: 902.58:68057/2024 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Walschleben enthält keine genehmigungspflichti-gen Bestandteile. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 27.05.2024 bis 07.06.2024 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. |
|
| Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2024 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“