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Die Gera-Aue
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

gem. § 13 Abs. 1 und 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

Aus aktuellem Anlass weisen wir alle Hundehalter darauf hin, dass Hunde nur so gehalten werden dürfen, dass sie die Allgemeinheit nicht gefährden bzw. belästigen. Sie müssen daher auf Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb der bebauten Ortslagen sowie mind. 200 m über deren Grenzen hinaus, zum Schutz von Mensch und Tier, stets an der Leine geführt werden.

Des Weiteren werden uns gehäuft Fälle gemeldet, in denen beobachtet wurde, dass freilaufende Hunde in angrenzenden Feldfluren Wildtiere jagen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass in Thüringen während der Brut- und Setzzeit, welche vom 1. März bis 30. Juni andauert, eine verbindliche Leinenpflicht für Hunde in Wald und Feld gilt!

Abgesehen davon, dass Verstöße gegen die Leinenpflicht mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können, appellieren wir an die Vernunft aller Hundebesitzer:

Nehmen Sie Rücksicht - gerade auf spielende Kinder und ältere Mitmenschen, welche oftmals durch größere Hunde verängstigt sind!

Nehmen Sie Rücksicht auf die Wildtiere, die in dieser sensiblen Zeit ihren Nachwuchs zur Welt bringen und großer Gefahr durch frei laufende Hunde ausgesetzt sind!

Bedenken Sie, dass die Leinenpflicht auch Ihrem eigenen Schutz sowie dem Schutz Ihres Vierbeiners dient und Ihnen nicht zuletzt auch entspannte Gassirunden ermöglicht.

- Ihr Ordnungsamt -