Titel Logo
Die Gera-Aue
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Ringleben

In der Gemeinde Ringleben

Gemarkung: Ringleben

Flur: 4

Flurstücke: 9, 18

wurde eine Liegenschaftsneuvermessung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S.574) in seiner aktuellen Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsneuvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 28.05.2025 bis 28.06.2025 Montag bis Donnerstag

von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr

in der Geschäftsstelle des

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieures Stephan Fleischer, Magdeburger Allee 124, 99086 Erfurt

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Stephan Fleischer, Magdeburger Allee 124, 99086 Erfurt Widerspruch eingelegt werden.

Erfurt, den 09.04.2025

gez. Stephan Fleischer Dipl.-Ing. (FH)

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur