In der Gemeinde Ringleben
| Gemarkung: Ringleben | Flur: 4 | Flurstücke: 9, 18 |
wurde eine Liegenschaftsneuvermessung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S.574) in seiner aktuellen Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsneuvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 28.05.2025 bis 28.06.2025 Montag bis Donnerstag
von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
in der Geschäftsstelle des
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieures Stephan Fleischer, Magdeburger Allee 124, 99086 Erfurt
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Stephan Fleischer, Magdeburger Allee 124, 99086 Erfurt Widerspruch eingelegt werden.
Erfurt, den 09.04.2025
gez. Stephan Fleischer Dipl.-Ing. (FH)
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur