| Beschluss-Nr. | 97-13/04-2026 GR |
| Sitzungsort: | Andisleben |
| Gremium: | Gemeinderat Andisleben |
| Datum: | 28.04.2026 |
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) erlässt der Gemeinderat Andisleben folgende Haushaltssatzung:
Einnahme und Ausgabe
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 990.580 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 415.790 EUR |
ab.
Kreditaufnahme
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen werden auf 510.000 EUR festgesetzt.
Hebesätze
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | |||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 395 v. H. |
| b) | für die Grundsteuer (B) | 450 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. | ||
Kassenkredit
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 EUR festgesetzt.
Weitere Festlegungen
Die im UA 9100 Grp. 3770 veranschlagte Einnahme aus Krediten i. H. v. 158.830 EUR ist eine Kreditaufnahme mit Kapitalzinsfinanzierung nach dem ThürKIpG.
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Andisleben, den 27.05.2026
Vollrath
Bürgermeister
Abstimmergebnis: Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: 8 + Bürgermeister
| Anzahl der Anwesenden: | 6 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Die Gemeinde Andisleben hat am 28.04.2026 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 29.04.2026 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 26.05.2026 - eingegangen per Email am 26.05.2026 AZ.: 902.58:68002/2026 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Andisleben enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 29.06.2026 bis 10.07.2026 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. |
Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten.
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Andisleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“