Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) erlässt die Stadt Gebesee folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.556.490 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.484.110 EUR |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt.
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | |||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 350 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 404 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. | ||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 759.000 EUR festgesetzt.
Weitere Festlegungen
| (1) | Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 2.500 EUR des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. |
| (2) | Die im UA 9100 Grp. 3770 veranschlagte Einnahme aus Krediten i. H. v. 577.370 EUR ist eine Kreditaufnahme mit Kapitalzinsfinanzierung nach dem ThürKIpG. |
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Gebesee, den 04.06.2026
Lukas Rothe
Bürgermeister
Abstimmergebnis:
Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Stadtrates: 14 + Bürgermeister
| Anzahl der Anwesenden: | 11 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 2 |
Die Stadt Gebesee hat am 07.05.2026 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 08.05.2026 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 11.05.2026 – eingegangen per Email am 11.05.2026 AZ.: 092.51:902.58:68014/2026 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Gebesee enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 29.06.2026 bis 13.07.2026 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. |
Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten.
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadt Gebesee bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in 99189 Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“