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Die Gera-Aue
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

Beschluss-Nr. 526-73/05-2024

Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 30.11.2023 - öffentlicher Teil.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschluss-Nr. 527-73/05-2024

Feststellung der Jahresrechnung 2022

Die Gemeinschaftsversammlung stellt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41 zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 ThürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 fest.

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 528-73/05-2024

Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden

für das Haushaltsjahr 2022

Die Gemeinschaftsversammlung entlastet den Gemeinschaftsvorsitzenden gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert am 24. März 2023 (GVBl. S. 127), für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 529-73/05-2024

Rechenschaftsbericht über das Haushaltsjahr 2023

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr. 2 S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i.V.m. § 31 Abs.2 des Thür. Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit - ThürKGG vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) beschließt die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue in ihrer Sitzung am 22.05.2024:

1.

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2023 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis.

2.

Der Verwendung der Deckungsreserve zur Finanzierung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Deckungskreise 7 wird zugestimmt.

3.

Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

4.

Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen.

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen