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Die Gera-Aue
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Stadt Gebesee

Auslegung des Jahresabschlusses 2022

entsprechend § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Der Stadtrat Gebesee hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 folgenden einstimmigen Beschluss zum Jahresabschluss 2022 gefasst (Beschluss-Nr. 539-44/05-2024 SR):

"Der Stadtrat Gebesee stellt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 ThürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 fest.“

Der Beschluss des Stadtrates Gebesee über die Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabschluss 2022, der Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung, sowie der Jahresabschluss 2022 liegen ab dem 24.06.2024 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Kämmerei, Marktplatz 13, 99189 Gebesee, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.