Beschluss-Nr. 134-21/05-2024 GR
Genehmigung Niederschrift - öffentlicher Teil
Der Gemeinderat Ringleben genehmigt die Niederschrift vom 06.02.2024 - öffentlicher Teil.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltungen |
Beschluss-Nr. 135-21/05-2024 GR
Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2023
Auf der Grundlage des § 22 III der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr.2 S.41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Ringleben in seiner Sitzung am 14.05.2024.
| 1. | Der Gemeinderat Ringleben nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2023 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis. |
| 2. | Der Verwendung der Deckungsreserve zur Finanzierung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in den Deckungskreisen 6 und 11 wird zugestimmt. |
| 3. | Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis. |
| 4. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme- und -ausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen. |
| Abstimmung: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
Beschluss-Nr. 136-21/05-2024 GR
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022
Der Gemeinderat Ringleben stellt gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 ThürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 fest.
| Abstimmung: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
Beschluss-Nr. 137-21/05-2024 GR
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022
Der Gemeinderat Ringleben entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127).
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| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltungen |
Herr Schmidt nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss-Nr. 138-21/05-2024 GR
Vergabe Pflanzflächen Ringleben Neue Straße und Dorfstraße
Der Gemeinderat Ringleben beschließt die Vergabe von landschaftsgärtnerischen Leistungen an die Firma SHS-Konzeptbau Gartenstraße 18, 99189 Gebesee zu vergeben mit der Maßgabe, die Position 01.04 Fertigstellungspflege, durch die Gemeindearbeiter ausführen zu lassen.
Die Finanzierung erfolgt aus der der Haushaltsstelle: 5800.9410
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| 4 Ja-Stimmen | 2 Nein-Stimmen | 1 Stimmenthaltung |
Beschluss-Nr. 139-21/05-2024 GR
Vergabe 1. Nachtrag Planungsleistungen Gartenstraße
Der Gemeinderat Ringleben beschließt, dem 1. Nachtrag für die Erweiterung der Kampfmitteluntersuchung und die Erweiterung der Vermessungsleistungen und die Grenzfeststellung des Planungsbüros STP aus Erfurt zuzustimmen.
Die Finanzierung erfolgt aus der der Haushaltsstelle: 6300.9417
| Abstimmung: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltungen |