Am 15. Mai 2024 hat der Kreistag den Aktionsplan des Landkreises Sömmerda zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einstimmig beschlossen. Der Plan verfolgt das übergeordnete Ziel, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich Barrierefreiheit zu schaffen. Die einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans sollen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung beitragen und widmen sich insbesondere den Bereichen Mobilität, Wohnen, Arbeiten, Gesundheit und Digitalisierung.
Der Landkreis Sömmerda hat in den Jahren seit der Ratifizierung der UN-Konvention am 24.02.2009 in diesen Bereichen schon einiges bewegt. Inklusion ist und bleibt jedoch eine Gemeinschaftsaufgabe, die oftmals einen langen Atem braucht. Es gilt, Barrierefreiheit und inklusive Angebote weiter auszubauen und dafür notwendige finanzielle Ressourcen zu erschließen. Das wiederum setzt Entschlossenheit von Politik und Gesellschaft voraus.
Der Aktionsplan soll für den Landkreis, seine Städte und Kommunen gleichermaßen Fundament, Leitlinie und Instrumentarium für vergangenes und zukünftiges Handeln in Sachen Barrierefreiheit sowie Inklusion sein. Einsehbar ist der Aktionsplan auf der Internetseite des Landkreises Sömmerda im Menüpunkt „Verwaltung“ unter Teilhabe & Integration.
Andreas Ritter
Behindertenbeauftragter des Landkreises Sömmerda