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Die Gera-Aue
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Gebesee

Beschluss-Nr. 98-08/05-2025 SR

Änderung der Gebührensatzung für die Ausstellung von Negativzeugnissen zum gemeindlichen Vorkaufsrecht

Der Stadtrat der Stadt Gebesee beschließt, die bestehende Gebührensatzung für die Ausstellung von Negativzeugnissen zum gemeindlichen Vorkaufsrecht dahingehend zu ändern, dass die Gebühr künftig pauschal auf 50,00 Euro pro Vertrag festgesetzt wird - unabhängig von der Anzahl der darin enthaltenen Flurstücke.

Die bisherige Regelung, nach der pro Flurstück 25,00 Euro erhoben werden, wird aufgehoben.

Abstimmung:

2 Ja-Stimmen

11 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 99-08/05-2025 SR

Gemeinsamer Bauhof

Der Stadtrat Gebesee beschließt gemeinsam mit den Gemeinden Andisleben, Ringleben und Walschleben die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes. Mit einer Zweckvereinbarung wird die Aufgabe des Bauhofes auf die VG Gera-Aue übertragen.

Abstimmung:

1 Ja-Stimmen

10 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 100-08/05-2025 SR

Stellungnahme der Stadt Gebesee gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Hinter der Kirche in Großballhausen“

Der Stadtrat der Stadt Gebesee stimmt dem Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Hinter der Kirche in Großballhausen“ zu.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 101-08/05-2025 SR

Städtebauliche Satzung der Stadt Gebesee; Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Siedlung Gebesee“ der Stadt Gebesee gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB;

Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 34 (6) i.V.m. § 10 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gebesee beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Die Abwägung der zum Entwurf zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Siedlung Gebesee“ der Stadt Gebesee gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Gebesee sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen.

b)

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Mittelthüringen (RP-MT 2011), Eingriffsbeurteilung zur Ergänzungssatzung und Stellungnahmen der Fachbehörden.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Gebesee zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind.

c)

Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 34 (6) i.V.m. § 10 BauGB sowie i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen.

d)

Die Begründung wird gebilligt.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 102-08/05-2025 SR

Vergabe Ingenieurleistungen hier: Umbau und Sanierung vorh. Lagergebäude zu einem Kinder- und Jugendtreff mit Bürgerzentrum

Der Stadtrat der Stadt Gebesee beschließt, den Auftrag der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach § 36 HOAI für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen an das Architektur- und Ingenieurbüro Dix zu vergeben.

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 5900.9400.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 103-08/05-2025 SR

1. Nachtrag Überbauerneuerung Brücke Jordan

Hier: Pos 9.1 bis 9.3 Buswendeschleife

Der Stadtrat Gebesee beschließt, die Position 9.1 Buswendeschleife herstellen und die Position 9.2 Reinigung aus dem 1. Nachtragsangebot der Firma BR Ingenieurbau GmbH, Osterlange 19, 99189 Elxleben zu beauftragen.

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 6300.9501.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 104-08/05-2025 SR

1. Nachtrag Überbauerneuerung Brücke Jordan

Hier: Pos 9.4 bis 9.6 Winkelstützen zur Sicherung der Randbereiche

Der Stadtrat Gebesee beschließt, die Positionen 9.4 bis 9.6 (Pos. 9.5 als Eventualposition) aus dem 1. Nachtragsangebot der Firma BR Ingenieurbau GmbH,Osterlange 19, 99189 Elxleben zu beauftragen.

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 6300.9501.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 105-08/05-2025 SR

Anschaffung Waldschänke

Der Stadtrat Gebesee beschließt eine Waldschänke mit Lehne zur Aufstellung im Brühl von der Firma: Agro Holz Handel Andreas Groppe, Vor dem Warthügel 1, 99718 Greußen zu erwerben.

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 5800.9350.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 106-08/05-2025 SR

Anschaffung Spielgeräte - Spielpfad Torwand

Der Stadtrat Gebesee beschließt für die Anschaffung von Spielgeräten für die Aufstellung als Spielpfad entlang der Torwand das Angebot der Firma: Ziegler Spielplätze von A bis Z Freizeitanlagen e.K., Am Dreieck 10, 04828 Zeititz zu beauftragen.

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 5900.9420.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 107-08/05-2025 SR

Anschaffung Spielgeräte - Spielplatz Bahnstraße

Der Stadtrat Gebesee beschließt die Anschaffung von Spielgeräten für die Aufstellung auf dem Spielplatz Bahnstraße das Angebot der Firma: Ziegler Spielplätze von A bis Z Freizeitanlagen e.K., Am Dreieck 10, 04828 Zeititz zu beauftragen.

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 5900.9420.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 108-08/05-2025 SR

Anschaffung Spielgeräte - Spielplatz Kita

Der Stadtrat Gebesee beschließt für die Anschaffung von Spielgeräten für die Aufstellung in der KITA das Angebot der Firma: Ziegler Spielplätze von A bis Z Freizeitanlagen e.K., Am Dreieck 10, 04828 Zeititz zu beauftragen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Unterabschnitt: 4641 des Vermögenshaushaltes.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 109-08/05-2025 SR

Anschaffung PkW-Anhänger

Der Stadtrat Gebesee beschließt die Anschaffung eines PkW-Anhängers als Dreiseitenkipper für den Bauhof bei der Firma Böckmann Center Erfurt, Salinenstr. 58, 99085 Erfurt da dies das günstigste Angebot ist.

Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltsausgaberesten 2024 bei der Haushaltsstelle 7710.9350.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 110-08/05-2025 SR

Anschaffung Mulcher für Bauhof

Der Stadtrat Gebesee beschließt die Anschaffung des TORO Z-Master 4000 - 74048TE (Rasenmäher mit Mulchfunktion) bei der Firma Schmelz + Webert oHG, In den Giesen 5, 38251 Bad Hersfeld, da dies das günstigste Angebot ist.

Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltsausgaberesten 2024 bei der Haushaltsstelle 7710.9350.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 111-08/05-2025 SR

Insektenschutz für Kita

Der Stadtrat Gebesee beschließt die Anschaffung von Insektenschutzgittern für die Kita Gebesee bei der Firma Marco Kühnhausen, Große Gasse 43, 99100 Gierstädt, da dies das günstigste Angebot ist.

Die Finanzierung erfolgt der Haushaltsstelle 4641.9420.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 112-08/05-2025 SR

Nutzung Sportplatzgelände

Der Stadtrat Gebesee beschließt, dem Antrag von Antragssteller: Hoffmann GbR, vertr. d. die Herren Frank und Marc Hoffmann (Inhaber Heizhaus Club), Alte Gärtnerei 8, 99189 Gebesee auf Nutzung der Freiflächen des Sportplatzgeländes über ca. 5.000 m² einmalig, im Zusammenhang mit der Himmelfahrtsveranstaltung 2025 des Heizhaus Club zuzustimmen.

Die Nutzung darf maximal vom 27.05.2025 bis 02.06.2025 andauern.

Während der Nutzung - und insbesondere über den kompletten Veranstaltungszeitraum - ist die Zufahrt zum Landeplatz des Rettungshubschraubers für die Anfahrt von Feuerwehr und anderen Rettungsfahrzeugen frei zu halten.

Das Gelände ist fristgerecht und ordnungsgemäß von Müll und anderen Verunreinigungen beräumt an die Stadt zu übergeben. Das sich auf dem Gelände befindliche Inventar, einschließlich der Bepflanzungen, sind vor Vandalismus zu schützen.

Für den beschriebenen Nutzungsumfang berechnet die Stadt eine einmalige Nutzungsgebühr.

Die Stadt Gebesee stimmt der beantragten Nutzung nur unter der Voraussetzung zu, dass das für die Veranstaltung vorliegende Sicherheitskonzept vollständig umgesetzt wird. Wäh­rend der Veranstaltung sind insbesondere Rettungswege vollständig frei zu halten. Ist dies nicht gegeben, behält sich die Stadt Gebesee vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder während der Durchführung zu beenden.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen