Beschluss-Nr. 29-05/05-2025 GR
Genehmigung Niederschrift vom 18.02.2025 - öffentlicher Teil
Der Gemeinderat Ringleben genehmigt die Niederschrift vom 18.02.2025 - öffentlicher Teil.
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| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 30-05/05-2025 GR
Mietvertrag für eine Hallenfläche als Lagerplatz
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages mit der Geratal Agrar GmbH über eine Hallenfläche als Lagerraum im Gelände der Geratal Agrar GmbH in Ringleben zu.
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| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 31-05/05-2025 GR
Realisierung Projekt „Gemeinsamer Bauhof“
Der Gemeinderat Ringleben beschließt gemeinsam mit den Gemeinden Andisleben und Walschleben sowie der Stadt Gebesee die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes. Mit Zweckvereinbarung wird die Aufgabe des Bauhofes auf die VG Gera-Aue übertragen.
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| 6 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
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Beschluss-Nr. 32-05/05-2025 GR
Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024
Auf der Grundlage des § 22 III der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr. 2 S.41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) beschließt der Gemeinderat Ringleben in seiner Sitzung am 20.05.2025.
| 1. | Der Gemeinderat Ringleben nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis. | |
| 2. | Der Verwendung der Deckungsreserve zur Finanzierung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in den Deckungskreisen | |
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| • | 3 - Mieten und Pachten |
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| • | 4 - Bewirtschaftungskosten |
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| • | 5 - Haltung von Fahrzeugen |
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| • | 6 - Besondere Aufwendung f. Bedienstete und |
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| • | 9 - Allgemeine sächliche Ausgaben |
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| wird zugestimmt. | |
| 3. | Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis. | |
| 4. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme- und -ausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen. | |
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
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Beschluss-Nr. 33-05/05-2025 GR
Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag
hier: AZ der Gemeinde R/01/2025
Der Gemeinderat Ringleben beschließt, dem Bauantrag Aktenzeichen der Gemeinde: R/01/2025, Baugrundstück: Gemarkung Ringleben, Flur 4, 315 und 318 zuzustimmen.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
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Beschluss-Nr. 34-05/05-2025 GR
Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag
hier: AZ der Gemeinde R/02/2025
Der Gemeinderat Ringleben beschließt, dem Bauantrag Aktenzeichen der Gemeinde: R/02/2025, Baugrundstück: Gemarkung Ringleben, Flur 2, 607/158 und 606/158 zuzustimmen.
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| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Stimmenthaltung |
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Beschluss-Nr. 35-05/05-2025 GR
Anschaffung Kommunalfahrzeug
Der Gemeinderat Ringleben beschließt für die Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges das Angebot der Firma Gebr. Schmidt Heiko & Mario Schmidt GbR, Gamstädter Landstraße 31 99092 Erfurt anzunehmen.
Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Negativentscheidung zu einem gemeinsamen Bauhof aller VG Gemeinden.
Die Finanzierung erfolgt aus der der Haushaltsstelle: 7710.9350
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
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Beschluss-Nr. 36-05/05-2025 GR
Urnengemeinschaftsanlage hier: Vergabe von Steinmetzarbeiten
Der Gemeinderat Ringleben beschließt für die Erweiterung der Urnengemeinschaftsanlage das Angebot der Firma Steinmetzbetrieb Hausmann, Neue Straße 22, 99095 Erfurt (OT Stotternheim) anzunehmen und somit zu beauftragen.
Die Finanzierung erfolgt aus der der Haushaltsstelle: 7500.9500.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
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Beschluss-Nr. 37-05/05-2025 GR
Anschaffung Anhänger
Der Gemeinderat Ringleben beschließt für die Anschaffung eines Anhängers „Eduard 2.700 kg, Heckkipper mit Laubgitter“ das Angebot der Firma Beckers Anhänger Inh. Normen Becker, Mühlstraße 1, 39418 Neundorf anzunehmen.
Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Negativentscheidung zu einem gemeinsamen Bauhof aller VG Gemeinden.
Die Finanzierung erfolgt aus der der Haushaltsstelle 7710.9350 und der Rücklage.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |