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Die Gera-Aue
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Nutzungs- und Hausordnung der Gemeinde Walschleben für gemeindlich verwaltete Räume

§ 1

Zweckbestimmung

Die Gemeinde Walschleben vermietet den Saal des ehemaligen Gasthauses Lindenhof, Lindenstr. 7 und die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Gemeindegebäudes Am Plan 5 zur Durchführung von:

Öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinde Walschleben

Veranstaltungen örtlicher Vereine und anderer Gruppierungen

Privatpersonen

Von einer Nutzung sind ausgeschlossen:

Veranstaltungen von Sekten, nicht anerkannten Religionsgemeinschaften und von Parteien und Gruppierungen, deren Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen (Art. 21 Grundgesetz).

Über die Vermietung entscheidet der Bürgermeister.

§ 2

Gegenstand der Nutzung

Die Gemeinde Walschleben vermietet:

1.

Den Saal des ehemaligen Gasthauses Lindenhof einschließlich der kompletten Einrichtung (Tische, Stühle, Geschirr) sowie die dazugehörenden sanitären Anlagen

2.

Rentnertreff Am Plan 5 mit Küche und sanitären Anlagen.

§ 3

Nutzungsentgelte

Die Nutzungsentgelte sind in der Anlage 1 der Nutzungs- und Hausordnung aufgelistet. Bei notwendiger Änderungen der Kalkulation wird die Anlage 1 aktualisiert.

§ 4

Nutzungsvertrag: Fälligkeit des Nutzungsentgeltes

1.

Jede Nutzung außerhalb der Eigennutzung durch die Gemeinde Walschleben bedarf des Abschlusses eines Nutzungsvertrages.

2.

Grundlage für den Vertrag ist ein schriftlicher Antrag durch den Nutzer (auch per Mail, WhatsApp, Fax).

3.

Sollten mehrere Anträge für den gleichen Zeitraum vorliegen, entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände.

4.

Mit Vertragsabschluss erkennt der Nutzer die Bedingungen der Nutzungsordnung incl. Anlagen an.

5.

Der Zahlungsanspruch des Nutzungsentgeltes entsteht mit Abschluss des Vertrages.

 

Das Nutzungsentgelt ist 2 Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

6.

Unterliegt die Gemeinde Walschleben der Umsatzsteuer, ist diese zu erheben.

§ 5

Pflichten und Haftung der Nutzer

1.

Mehrere Nutzer gemäß Vertrag haften gesamtschuldnerisch.

2.

Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Nutzung übergebenen Räumlichkeiten und Gegenstände sorgsam zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt nach Vertragsende zurückzugeben.

3.

Die Räume und Freiflächen sind besenrein, Einrichtungsgegenstände sind im sauberen, gereinigten Zustand zurückzugeben.

4.

Unabhängig vom Verschulden haftet der Nutzer für entstandene Schäden an den Nutzungsgegenständen.

5.

Der Mieter verpflichtet sich, dafür einzustehen, dass von Veranstaltungen kein störender Lärm ausgeht. Insbesondere hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass auf die Anwohner Rücksicht genommen und insbesondere die Nachtruhe ab 22 Uhr eingehalten wird.

§ 6

Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Bürgermeister. Zu seiner Ausübung kann er sich Dritter bedienen.

§ 7

Ordnung und Sicherheit

In den angemieteten Räumen besteht generelles Rauchverbot. Ebenfalls ist der Umgang mit offenem Feuer, wie Wunderkerzen, Partyfeuerwerk o. ä. verboten.

§ 8

In Kraft treten

Diese Nutzungsordnung und ihre Anlage treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Walschleben, 01.07.2026

M. Bube

Bürgermeister

Anlage 1

Nutzungs- und Hausordnung der gemeindlich verwalteten Räumlichkeiten in Walschleben

1.

Für die Nutzung der genannten Einrichtungen werden folgende Nutzungsentgelte als Tagespauschalen erhoben.

 

Nutzung Saal Lindenhof

 

private Nutzung - Tagespauschale 200,00 €

 

kommerzielle Nutzung - Tagespauschale 300,00 €

 

Heizkostenpauschale

 

pro Tag im Zeitraum Oktober bis März 30,00 €

 

Nutzung Rentnertreff - Am Plan 5

 

Tagespauschale 60,00 €

 

Heizkostenpauschale Rentnertreff

 

pro Tag im Monat Oktober bis März 15,00 €

2.

Für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen der örtlichen Vereine z. Bsp. Walschlebener Kultur- und Faschingsvereine, Kirmesverein, Feuerwehrverein werden nur die Heizkostenpauschalen erhoben.

3.

Sämtliches Geschirr und Gläser werden zur Nutzung mit vermietet. Zerstörtes Inventar, Geschirr und Gläser werden zum Wiederbeschaffungswert dem Nutzer in Rechnung gestellt.

4.

Der Nutzer trägt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden die sich aus der gesetzlichen Eigentümerverpflichtung der Vermieterin ergeben könnten und stellt die Vermieterin von allen gegen Sie gerichteten Ansprüchen frei.

5.

Nach Beendigung der Nutzung ist die Heizung auf 18 Grad Celsius bzw. das Thermostat an den Heizkörpern auf „1“ einzustellen; Fenster zu schließen; das Licht auszuschalten und die Räumlichkeiten und das Haus zu verschließen.

6.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen dass von Veranstaltungen kein störender Lärm ausgeht. Insbesondere hat der Mieter auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen und insbesondere die Nachtruhe ab 22 Uhr einzuhalten.

7.

Sind die Räumlichkeiten zu einem bestimmten Termin vermietet, so ist der Termin für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Nutzer kann den Termin ohne Berechnung von Kosten stornieren, wenn die Stornierung mindestens vier Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich beim Bürgermeister oder seinem Vertreter eingeht. Geht die Stornierung später ein, ist die Gemeinde Walschleben berechtigt, gemäß nachstehender Staffelung dem Mieter folgende Kosten zu berechnen:

 

Stornierung bis drei Wochen vor Termin:

25% des vereinbarten Benutzungsentgelts

 

Stornierung bis zwei Wochen vor Termin:

50% des vereinbarten Benutzungsentgelts

 

Stornierung bis eine Woche vor Termin:

75% des vereinbarten Benutzungsentgelts

 

Stornierung bis zwei Tage vor Termin:

100% des vereinbarten Benutzungsentgelts

8.

Der Saal des Lindenhofes ist auf max. 200 Personen begrenzt. Der Raum des Rentnertreffs ist auf max. 35 Personen begrenzt.