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Die Gera-Aue
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Der Abwasserzweckverband informiert

Mitteilung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ zur Beitragsveranlagung im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir, der Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“, sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen in den nächsten Wochen bzw. Monaten einen Anhörungsbogen zur Erfassung der tatsächlichen Grundstücksverhältnisse zuzusenden und deren Rückantwort nachzuhalten. Bereits an dieser Stelle möchten wir Ihnen mitteilen, dass kein Grundstückseigentümer befürchten muss, einen bereits gezahlten Beitrag doppelt zu zahlen.

Im Einzelnen:

Mit Wirkung zum 01.01.2020 sind die Stadt Gebesee und die Gemeinden Andisleben, Ringleben und Walschleben dem Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ beigetreten. Damit hat der Abwasserzweckverband die Aufgabe der Abwasserbeseitigung von der Stadt und den Gemeinden übernommen.

Für die Erfüllung dieser Aufgaben gelten neben den technischen Bedingungen auch das Satzungsrecht des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“.

Dieses ist aufgrund der Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2005 entsprechend der Grundstücksverhältnisse in der Stadt Gebesee und den Gemeinden Andisleben, Ringleben und Walschleben zu überprüfen und ggf. anzupassen. Danach sind bestimmte Grundstücke bei der Abgabenerhebung privilegiert, also bessergestellt. Privilegiert sind unbebaute, nicht im zulässigen Maß bebaute oder übergroße Grundstücke.

Zudem ist mit dem Beitritt der Stadt Gebesee und der Gemeinden Andisleben, Ringleben und Walschleben zum Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ nach der Rechtsprechung in Thüringen eine neue öffentliche Entwässerungseinrichtung entstanden. Auch wenn die vier Ortschaften bereits vor dem Beitritt eine eigene, funktionierende öffentliche Entwässerungseinrichtung hatten und dafür bereits Herstellungsbeiträge gezahlt wurden, unterliegt der Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ für diese neue öffentliche Entwässerungseinrichtung der Beitragserhebungspflicht. Das gilt gerade für die Fälle, in denen die Beitragserhebung noch nicht abgeschlossen ist, da Privilegierungstatbestände (unbebaute, nicht im zulässigen Maß bebaute und übergroße Grundstücke) vorliegen.

Nach der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Thüringen (VG Gera, Urteil vom 19.07.2021, 7 K 1298/28 und OVG Weimar, Beschluss vom 27.02.2018, 4 EO 839-17) ist der Abwasserzweckverband in diesen Fällen gesetzlich verpflichtet Herstellungsbeiträge zu erheben und Beitragsbescheide zu erlassen.

Selbstverständlich muss kein Grundstückseigentümer befürchten, den Beitrag doppelt zu zahlen. Sofern Sie als Grundstückseigentümer/in oder eine Voreigentümerin/ein Voreigentümer bereits (Teil)Beiträge zur Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung an die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue gezahlt haben, wird dies selbstverständlich berücksichtigt und die Zahlungen werden auf die bereits erhobenen Maßnahmen angerechnet, so dass im günstigsten Fall keine Zahlungen an den Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ mehr zu leisten sind und damit keine weiteren Kosten auf Sie zukommen. Eine Rückzahlung von Beiträgen kann aufgrund des Wechsels des Aufgabenträgers jedoch nicht erfolgen (VG Gera, Urteil vom 19.07.2021, 7 K 1298/28 und OVG Weimar, Beschluss vom 27.02.2018, 4 EO 839-17).

Der weitere Ablauf:

1. Anhörung

Im Rahmen der Überprüfung der Satzung und der Beitragsveranlagung sind noch umfangreiche Ermittlungen zu den Grundstücken in der Stadt Gebesee und den Gemeinden Andisleben, Ringleben und Walschleben erforderlich, bei denen wir auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen sind.

Um die Privilegierungen festzustellen, erhalten die Grundstückseigentümer der vier Ortschaften in den nächsten Wochen bzw. Monaten vom Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ einen Anhörungsbogen mit Anwendungshinweisen zur Erfassung der tatsächlichen Grundstücksverhältnisse. Mit dieser Anhörung fragen wir nicht nur die Rechtsverhältnisse (Eigentümer, Grundstücksbezeichnung, Lage etc.) zu dem Grundstück, sondern auch die tatsächliche Bebauung und Nutzung ab. Diese Daten, die uns bislang noch nicht, nicht vollständig bzw. nicht aktuell vorliegen, sind erforderlich, um das Satzungsrecht des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ anzupassen und um Ihnen, den Grundstückseigentümern, gegenüber die Vorteile der Privilegierungstatbestände berücksichtigen zu können.

Dies gilt auch für den Fall, dass Sie in den vergangenen Jahren bereits ähnliche Angaben gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue gemacht haben. Da sich das Satzungsrecht des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ von dem Satzungsrecht der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue unterscheidet, ist eine erneute Anhörung und Erfassung der Daten notwendig.

2. Beitragsveranlagung

Der Abwasserzweckverband beabsichtigt, die Beitragsbescheide an die betreffenden Grundstückseigentümer im nächsten Jahr, spätestens bis Ende 2024, zu versenden.

Sofern Ihr Grundstück nicht privilegiert ist, die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue bereits (Teil)Beiträge erhoben hat und diese auch gezahlt wurden, erhalten Sie aus verwaltungsökonomischen Gründen grundsätzlich keinen Beitragsbescheid von uns.

Auch Grundstückseigentümer von unbebauten Grundstücken erhalten zunächst keinen Beitragsbescheid, da diese Grundstücke (noch) nicht der Beitragspflicht unterliegen. Erst wenn diese Grundstücke bebaut und angeschlossen sind, werden (Teil)Beiträge erhoben.

Auch für Grundstücke, für die die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, da die (Teil)Einrichtung noch nicht dem Planungskonzept entsprechend hergestellt wurde, werden keine Bescheide versandt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn vor dem Grundstück ein auszutauschender und ggf. nicht zur Volleinleitung tauglicher alter Kanal liegt. Auch in diesem Fall erfolgt die (Teil)Beitragserhebung durch den Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ erst dann, wenn die (Teil)Beitragspflicht entstanden ist, weil z.B. der neue Kanal betriebsfertig hergestellt wurde.

Ihre Unterstützung:

Wie oben zum Ablauf mitgeteilt, erhalten Sie in den nächsten Wochen bzw. Monaten einen Anhörungsbogen zur Erfassung der tatsächlichen Grundstücksverhältnisse zugesandt.

Wir möchten Sie bitten, den Anhörungsbögen sorgfältig zu prüfen, auszufüllen bzw. zu ergänzen und an uns zurückzusenden. Für Fragen dazu werden wir Ihnen selbstverständlich gern schriftlich, telefonisch oder auch persönlich zur Verfügung stehen.

Abwasserzweckverband

„Mittlere Unstrut“