Der Gemeinderat Walschleben genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 30.05.2023, öffentlicher Teil.
Abstimmung:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltungen |
Der Gemeinderat der Gemeinde Walschleben beschließt den zusätzlichen Leistungen für die Erschließungsarbeiten des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Teich“ in Form der Geländererweiterung Bushaltestelle zuzustimmen.
Abstimmung:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Form von Mengenmehrungen der Firma GaLa Bauer GmbH, Lauchaer Höhe 25, 99880 Waltershausen aus der allgemeinen Rücklage zu finanzieren.
Abstimmung:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt: Das gesetzlich durch das BGB vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage An der Kahre“ der Gemeinde Walschleben auf der Grundlage des §1(3) und §2(1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereiches soll eingeleitet werden.
Die Mühlenberghof Leefers GbR, Sitz Gebesee (Lange Straße 66, in 99189 Gebesee) plant zwischen Andisleben und Walschleben die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen, die sich in deren Eigentum befinden.
Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser PV-Anlage ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.
Zur Sicherung der Kostenübernahme für das Planverfahren sowie ggf. daraus resultierender Erschließungsmaßnahmen, naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen des Artenschutzes usw. durch den Vorhabenträger, erfolgt der Abschluss eines Durchführungsvertrages gem. 12 BauGB.
Abstimmung:
| 0 Ja-Stimmen | 6 Nein-Stimmen | 2 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, dass zum Bauantrag von
| Bauvorhaben: | Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport |
| Baugrundstück: | Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 1210 |
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| Am Kleinen Teich 33, 99189 Walschleben |
kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird.
Abstimmung:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, dass zum Bauantrag von
| Bauvorhaben: | Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage |
| Baugrundstück: | Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 1226 |
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| Am Kleinen Teich 28, 99189 Walschleben |
kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird.
Abstimmung:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |