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Die Gera-Aue
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 32. Sitzung des Gemeinderates Walschleben am 11.07.2023

Beschluss-Nr. 247-32/07-2023 GR
Genehmigung der Niederschrift vom 30.05.2023 - öffentlicher Teil

Der Gemeinderat Walschleben genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 30.05.2023, öffentlicher Teil.

Abstimmung:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 248-32/07-2023 GR - Bebauungsplan Wohngebiet „Am Teich“ - zusätzliche Leistungen Wohngebietserschließung Am Teich
hier: Geländererweiterung Bushaltestelle

Der Gemeinderat der Gemeinde Walschleben beschließt den zusätzlichen Leistungen für die Erschließungsarbeiten des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Teich“ in Form der Geländererweiterung Bushaltestelle zuzustimmen.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 249-32/07-2023 GR - Grundhafter Gehwegausbau Bahnhofstraße Walschleben mit Straßenbeleuchtung
hier: Überplanmäßige Ausgabe

Der Gemeinderat Walschleben beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Form von Mengenmehrungen der Firma GaLa Bauer GmbH, Lauchaer Höhe 25, 99880 Waltershausen aus der allgemeinen Rücklage zu finanzieren.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 250-32/07-2023 GR
Bauleitplanung der Gemeinde Walschleben
hier: Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezognen B-Planes zu „Photo voltaikfreiflächenanlage An der Kahre“

Der Gemeinderat Walschleben beschließt: Das gesetzlich durch das BGB vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage An der Kahre“ der Gemeinde Walschleben auf der Grundlage des §1(3) und §2(1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereiches soll eingeleitet werden.

Die Mühlenberghof Leefers GbR, Sitz Gebesee (Lange Straße 66, in 99189 Gebesee) plant zwischen Andisleben und Walschleben die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen, die sich in deren Eigentum befinden.

Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser PV-Anlage ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.

Zur Sicherung der Kostenübernahme für das Planverfahren sowie ggf. daraus resultierender Erschließungsmaßnahmen, naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen des Artenschutzes usw. durch den Vorhabenträger, erfolgt der Abschluss eines Durchführungsvertrages gem. 12 BauGB.

Abstimmung:

0 Ja-Stimmen

6 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 251-32/07-2023 GR
Gemeindliche Stellungnahme, B-Plan „Am Teich“ 33 - Bauantrag
hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

Der Gemeinderat Walschleben beschließt, dass zum Bauantrag von

Bauvorhaben:

Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

Baugrundstück:

Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 1210

Am Kleinen Teich 33, 99189 Walschleben

kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 252-32/07-2023 GR
Gemeindliche Stellungnahme, B-Plan „Am Teich“ 28 - Bauantrag
hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Der Gemeinderat Walschleben beschließt, dass zum Bauantrag von

Bauvorhaben:

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Baugrundstück:

Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 1226

Am Kleinen Teich 28, 99189 Walschleben

kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen