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Die Gera-Aue
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

zur Beitragsveranlagung im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

Sehr geehrte Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen der Stadt Gebesee und der Gemeinden Andisleben, Ringleben und Walschleben,

der Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ möchte Sie darüber informieren, dass wir beabsichtigen, Ende des Monats Juli mit der Beitragsveranlagung zu beginnen und die ersten Beitragsbescheide zu versenden.

Bescheide erhalten, wie bereit mitgeteilt, nur die Grundstückseigentümer, die nach Berücksichtigung der Beitragszahlungen an die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue noch einen (Rest)Betrag zu zahlen haben und/oder deren Grundstücke einen Privilegierungstatbestand aufweisen, die also nach der Beitrags- und Gebührensatzung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ übergroß oder nicht in zulässigen Maß bebaut sind.

In letzterem Fall (Grundstücke mit Privilegierung) ergeht der Bescheid lediglich nachrichtlich und ohne Zahlungsverpflichtung, sofern der bereits an die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue gezahlte Beitrag nicht geringer ist, als der nunmehr geforderte Beitrag.

Für entstandene Teilbeitragspflichten, die noch nicht durch die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue geltend wurden, erfolgt die Beitragsveranlagung erstmalig durch den Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“. Dies gilt auch für ehemals unbebaute Grundstücke, die nunmehr bebaut wurden.

Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir sind erreichbar:

per E-Mail:

beitraege@wazv-badlangensalza.de,

telefonisch:

03603/8407 -22

Montag bis Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

sowie Montag, Mittwoch und Donnerstag

13:30 Uhr bis 15:30 und

Dienstag 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr,

persönlich:

zu unseren Sprechzeiten

Dienstag von 8 Uhr bis 12 Uhr

sowie von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr und

Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr

sowie 13:30 bis 15:30 Uhr.

Abwasserzweckverband

„Mittlere Unstrut“