Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder
Der Bürgermeister hat die Gemeinderatsmitglieder, ohne Rücksicht darauf, ob sie schon einem früheren Gemeinderat angehört haben in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen, der sog. konstituierenden Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten (§ 24 II, Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO).
Verweigert ein Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung, verliert es kraft Gesetz sein Amt (§ 24 II, Satz 2 ThürKO).
Der Bürgermeister verliest die Festlegung der Thüringer Kommunalordnung § 24 über die Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder.
| (1) | Die Gemeinderatsmitglieder üben ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeindewohl verpflichteten Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. |
| (2) | Die Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten. Verweigert ein Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung, so verliert er sein Amt. |
oder verpflichtet mit den Worten:
Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Amtspflichten.“
Im Anschluss verpflichtet der Bürgermeister jedes Gemeinderatsmitglied durch Handschlag.
Beschluss-Nr. 01-01/07-2024 GR
Erlass einer Geschäftsordnung
Der Gemeinderat Andisleben beschließt die beiliegende Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Andisleben.
| Abstimmung: | ||
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Wahl eines Beigeordneten
Jede Gemeinde muss einen Beigeordneten haben (§ 32 ThürKO). Er wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates in geheimer Abstimmung gewählt. Er ist vor der Wahl dem Gemeinderat vorzuschlagen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt, bei der gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Herr Vollrath und Frau Wicklein bilden den Wahlausschuss.
Der Bürgermeister schlägt Herrn Enrico Gropp als Beigeordneten vor.
Es erfolgt eine geheime Wahl.
Die Auszählung der 8 Stimmzettel zur Wahl des Beigeordneten ergibt, dass Herr Enrico Gropp mit 8 Stimmen (einstimmig) zum Beigeordneten gewählt wurde.
Herr Enrico Gropp nimmt die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Herr Vollrath spricht ihm seine Glückwünsche aus.
Beschluss-Nr. 02-01/07-2024 GR
Bestellung der Mitglieder des Gemeinderates
für den Haupt- und Finanzausschuss
Der Gemeinderat Andisleben bestellt auf den bindenden Vorschlag der Fraktion „Andislebener Liste“ die Mitglieder des Gemeinderates:
| Herr Enrico Gropp |
| Frau Annett Beyer |
| Herr Enrico Holota |
| Frau Anja Gropp |
zu Mitgliedern im Haupt- und Finanzausschuss.
| Abstimmung: | ||
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 03-01/07-2024 GR
Entsendung eines Vertreters des Gemeinderates
in die Gemeinschaftsversammlung und seines Stellvertreters
Der Gemeinderat Andisleben entsendet auf den bindenden Vorschlag der Andislebener Liste das Gemeinderatsmitglied:
| — Frau Annett Beyer | Stellvertreter: Herrn Benjamin Göring |
als Vertreter der Gemeinde Andisleben in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue.
| Abstimmung: | ||
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 04-01/07-2024 GR
Genehmigung Niederschrift vom 22.05.2024 - öffentlicher Teil
Der Gemeinderat Andisleben genehmigt die Niederschrift vom 22.05.2024 öffentlicher Teil.
| Abstimmung: | ||
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 05-01/07-2024 GR
Erlass einer Hauptsatzung
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Andisleben in der Sitzung am 03.07.2024 die anliegende Hauptsatzung:
| Abstimmung: | ||
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 06-01/07-2024 GR
Stellungnahme der Gemeinde Andisleben
hier: Bauantrag - Az. der Gemeinde A/02/2024
Umnutzung selbstgenutzte 3-Raumwohnung zu Ferienwohnung
Der Gemeinderat Andisleben stimmt dem Bauantrag zum Bauvorhaben:
Umnutzung selbstgenutzte 3-Raumwohnung zu Ferienwohnung
| Baugrundstück: Burgstraße 7, Gemarkung Andisleben, |
| Flur 6, Flurstück 388 |
zu.
| Abstimmung: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Ein Gemeinderatsmitglied nimmt auf Grund § 38 ThürKO an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss-Nr. 07-01/07-2024 GR
Vergabe Bauleistungen - Hier: Schlaglochreparatur
Der Gemeinderat Andisleben beschließt, die Tiefbauarbeiten in der Ortslage Andisleben Brücke Ringlebener Weg an die Firma
| Gottwald Bagger & Bauarbeiten |
| Marktstraße 6, 99189 Gebesee |
zu vergeben.
Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 6300.5100
| Abstimmung: | ||
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 08-01/07-2024 GR
Vergabe Bauleistungen - Hier: Tiefbauleistungen
Einfahrt Gebeseer Straße 40
Der Gemeinderat Andisleben beschließt, die Tiefbauarbeiten Einfahrt Gebeseer Straße 40 an die Firma
| Gottwald Bagger & Bauarbeiten |
| Marktstraße 6, 99189 Gebesee |
zu vergeben.
Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 6300.5100
| Abstimmung: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimme | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 09-01/07-2024 GR
Vergabe Bauleistungen - Hier: Gossenrinne, Straße Vor dem See
Der Gemeinderat Andisleben beschließt, die Tiefbauarbeiten in der Ortslage Andisleben Straße vor dem See an die Firma
| Gottwald Bagger & Bauarbeiten |
| Marktstraße 6, 99189 Gebesee |
zu vergeben.
Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 6300.5100
| Abstimmung: | ||
| 6 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimme | 1 Enthaltung |