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Die Gera-Aue
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Andisleben

Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder

Der Bürgermeister hat die Gemeinderatsmitglieder, ohne Rücksicht darauf, ob sie schon einem früheren Gemeinderat angehört haben in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen, der sog. konstituierenden Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten (§ 24 II, Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO).

Verweigert ein Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung, verliert es kraft Gesetz sein Amt (§ 24 II, Satz 2 ThürKO).

Der Bürgermeister verliest die Festlegung der Thüringer Kommunalordnung § 24 über die Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder.

(1)

Die Gemeinderatsmitglieder üben ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeindewohl verpflichteten Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

(2)

Die Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten. Verweigert ein Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung, so verliert er sein Amt.

oder verpflichtet mit den Worten:

Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Amtspflichten.“

Im Anschluss verpflichtet der Bürgermeister jedes Gemeinderatsmitglied durch Handschlag.

Beschluss-Nr. 01-01/07-2024 GR

Erlass einer Geschäftsordnung

Der Gemeinderat Andisleben beschließt die beiliegende Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Andisleben.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Wahl eines Beigeordneten

Jede Gemeinde muss einen Beigeordneten haben (§ 32 ThürKO). Er wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates in geheimer Abstimmung gewählt. Er ist vor der Wahl dem Gemeinderat vorzuschlagen.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt, bei der gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Herr Vollrath und Frau Wicklein bilden den Wahlausschuss.

Der Bürgermeister schlägt Herrn Enrico Gropp als Beigeordneten vor.

Es erfolgt eine geheime Wahl.

Die Auszählung der 8 Stimmzettel zur Wahl des Beigeordneten ergibt, dass Herr Enrico Gropp mit 8 Stimmen (einstimmig) zum Beigeordneten gewählt wurde.

Herr Enrico Gropp nimmt die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Herr Vollrath spricht ihm seine Glückwünsche aus.

Beschluss-Nr. 02-01/07-2024 GR

Bestellung der Mitglieder des Gemeinderates

für den Haupt- und Finanzausschuss

Der Gemeinderat Andisleben bestellt auf den bindenden Vorschlag der Fraktion „Andislebener Liste“ die Mitglieder des Gemeinderates:

Herr Enrico Gropp

Frau Annett Beyer

Herr Enrico Holota

Frau Anja Gropp

zu Mitgliedern im Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 03-01/07-2024 GR

Entsendung eines Vertreters des Gemeinderates

in die Gemeinschaftsversammlung und seines Stellvertreters

Der Gemeinderat Andisleben entsendet auf den bindenden Vorschlag der Andislebener Liste das Gemeinderatsmitglied:

 — 

Frau Annett Beyer

Stellvertreter:

Herrn Benjamin Göring

als Vertreter der Gemeinde Andisleben in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 04-01/07-2024 GR

Genehmigung Niederschrift vom 22.05.2024 - öffentlicher Teil

Der Gemeinderat Andisleben genehmigt die Niederschrift vom 22.05.2024 öffentlicher Teil.

Abstimmung:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 05-01/07-2024 GR

Erlass einer Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Andisleben in der Sitzung am 03.07.2024 die anliegende Hauptsatzung:

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 06-01/07-2024 GR

Stellungnahme der Gemeinde Andisleben

hier: Bauantrag - Az. der Gemeinde A/02/2024

Umnutzung selbstgenutzte 3-Raumwohnung zu Ferienwohnung

Der Gemeinderat Andisleben stimmt dem Bauantrag zum Bauvorhaben:

Umnutzung selbstgenutzte 3-Raumwohnung zu Ferienwohnung

Baugrundstück: Burgstraße 7, Gemarkung Andisleben,

Flur 6, Flurstück 388

zu.

Abstimmung:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Ein Gemeinderatsmitglied nimmt auf Grund § 38 ThürKO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss-Nr. 07-01/07-2024 GR

Vergabe Bauleistungen - Hier: Schlaglochreparatur

Der Gemeinderat Andisleben beschließt, die Tiefbauarbeiten in der Ortslage Andisleben Brücke Ringlebener Weg an die Firma

Gottwald Bagger & Bauarbeiten

Marktstraße 6, 99189 Gebesee

zu vergeben.

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 6300.5100

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 08-01/07-2024 GR

Vergabe Bauleistungen - Hier: Tiefbauleistungen

Einfahrt Gebeseer Straße 40

Der Gemeinderat Andisleben beschließt, die Tiefbauarbeiten Einfahrt Gebeseer Straße 40 an die Firma

Gottwald Bagger & Bauarbeiten

Marktstraße 6, 99189 Gebesee

zu vergeben.

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 6300.5100

Abstimmung:

7 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 09-01/07-2024 GR

Vergabe Bauleistungen - Hier: Gossenrinne, Straße Vor dem See

Der Gemeinderat Andisleben beschließt, die Tiefbauarbeiten in der Ortslage Andisleben Straße vor dem See an die Firma

Gottwald Bagger & Bauarbeiten

Marktstraße 6, 99189 Gebesee

zu vergeben.

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 6300.5100

Abstimmung:

6 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

1 Enthaltung