Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder
Der Bürgermeister verliest die Festlegung der Thüringer Kommunalordnung § 24 über die Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder.
(1) Die Gemeinderatsmitglieder üben ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeindewohl verpflichteten Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
(2) Die Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Bürgermeister auf die gewissenhaft Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten. Verweigert ein Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung, so verliert er sein Amt.
Im Anschluss verpflichtet der Bürgermeister jedes Stadtratsmitglied durch Handschlag.
Beschluss-Nr. 01-01/06-2024 GR
Geschäftsordnung für den Gemeinderat
und die Ausschüsse der Gemeinde
Der Gemeinderat Ringleben beschließt die beiliegende Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Ringleben.
| Abstimmung: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltungen |
Wahl eines Beigeordneten
Frau Lysann Werbach wurde einstimmig zur Beigeordneten des Gemeinderates Ringleben gewählt.
Frau Werbach nimmt die Wahl an.
Beschluss-Nr. 02-01/06-2024 GR
Entsendung eines Vertreters des Gemeinderates in die Gemeinschaftsversammlung und seines Stellvertreters
Der Gemeinderat Ringleben entsendet auf den bindenden Vorschlag der Fraktion „Vereine für Ringleben“ das Gemeinderatsmitglied:
| — Frau Diana Brand, | Stellvertreter: Herrn Michael Röse |
als Vertreter der Gemeinde Ringleben in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue.
| Abstimmung: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltungen |
Beschluss-Nr. 03-01/06-2024 GR
Genehmigung Niederschrift - öffentlicher Teil
Der Gemeinderat Ringleben genehmigt die Niederschrift vom 14.05.2024 - öffentlicher Teil.
| Abstimmung: | ||
| 4 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 3 Stimmenthaltungen |
Beschluss-Nr. 04-01/06-2024 GR
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ringleben
Der Gemeinderat Ringleben beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ringleben vom 17.03.2022.
| Abstimmung: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
Beschluss-Nr. 05-01/06-2024 GR
Aufnahmen in die Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr
Der Gemeinderat Ringleben beschließt die Aufnahme von zwei Kameraden in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ringleben.
| Abstimmung: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltungen |
Beschluss-Nr. 06-01/06-2024 GR
Aufnahmen in die Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr
Der Gemeinderat Ringleben beschließt die Aufnahme von einer Kameradin in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ringleben.
| Abstimmung: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltungen |
Beschluss-Nr. 07-01/06-2024 GR
Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag,
hier: Umwallung der Biogasanlage
Der Gemeinderat Ringleben beschließt, dem Bauantrag
| Bauvorhaben: | Umwallung der Biogasanlage |
| Baugrundstück: | Gemarkung Ringleben, Flur 3, Flurstück 65/2 und 65/9 |
| Haßlebener Straße in 99189 Ringleben |
zuzustimmen.
| Abstimmung: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltungen |