Feuerschalen gelten im Allgemeinen als offenes Feuer, da das Feuer in ihnen nicht vollständig von einem feuerfesten, geschlossenen Behälter umschlossen ist. Obwohl sie zur kontrollierten Verbrennung dienen, können Funkenflug und Hitze entstehen, die bei unsachgemäßer Handhabung zu Bränden führen können.
Feuerschalen oder auch Gemütlichkeitsfeuer zeichnen sich durch ihre kleinen Abmessungen und geringen Rauchentwicklung aus. Sie verbrennen in der Regel kleine Mengen Holz oder Holzkohle in tragbaren Feuerstellen wie Feuerschalen. Die Größe der Feuerschale spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Rücksicht auf die Nachbarn gehört zu den wichtigsten Punkten beim Betrieb einer Feuerschale. Sind deine Nachbarn vom Rauch oder Lärm gestört, kann das Ärger geben. Deshalb immer vorher mit den Nachbarn absprechen. Vor allem bei längerem Feuer und starkem Rauch. Auch die Uhrzeit spielt eine Rolle. Nach 22 Uhr gilt in Deutschland die Nachtruhe. Lärm und starker Rauch sind dann nicht mehr erlaubt. Denke daran: Der Rauch deines Feuers darf nicht in die Fenster oder auf die Terrasse deiner Nachbarn ziehen. Das ist nicht nur unhöflich, sondern auch gesetzlich verboten. Bei ständiger Belästigung droht sogar ein Bußgeld. Also, sei rücksichtsvoll und vermeide unnötigen Ärger.
In den Orten der Verwaltungsgemeinschaft „ Gera-Aue „ regelt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vom 02. Oktober 2019, § 17, siehe Webseite „ www.Andisleben.de „ die Nutzung von Feuerschalen. Darin ist geregelt dass die Feuerschalen müssen entfernt sein;
| • | von Gebäuden mindestens 15 Meter | |
| • | von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 Meter | |
| • | und von sonstigen Stoffen mindestens 15 Meter | |
Die unsachgemäße Nutzung einer Feuerschale wird als Ordnungswidrigkeit bestraft mit einer Geldbuße bis 5.000 €. Kosten für einen Einsatz der Feuerwehr müssen ebenfalls erstattet werden.
gez. Hans Vollrath
- Bürgermeister -