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Die Gera-Aue
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Stadt Gebesee

5. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Gebesee

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87) und der Bestimmungen des Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. Nr. 12 S. 276 ff), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Juli 2021 (GVBl. S. 387) erlässt der Stadtrat Gebesee in seiner Sitzung am 27.06.2024 folgende 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Gebesee vom 15.01.2014:

Artikel 1

1.

§ 4 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

(1) Die Tageseinrichtung ist an Werktagen montags bis freitags von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

2.

Nach § 4 Abs. 1 wird folgender neuer Absatz 2 angefügt:

(2) Der Bürgermeister ist in Abstimmung mit der Leitung der Kindertagesstätte und dem Elternbeirat berechtigt, die Öffnungszeiten bis auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestöffnungszeitraum zu mindern. Die Bekanntgabe der geänderten Öffnungszeiten erfolgt durch Aushang in der Kindertagesstätte und über die Kita-App.

Bei einer Reduzierung der Öffnungszeiten länger als 4 Wochen ist die Zustimmung des Stadtrates einzuholen.

3.

Die bisherigen Absätze 2 bis 5 werden die Absätze 3 bis 6

Artikel 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Gebesee geltenden Fassung bekannt zu machen.

Artikel 3

Diese Satzung tritt zum 01.08.2024 in Kraft.

Gebesee, 02.08.2024

L. Rothe

Bürgermeister

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadt Gebesee bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera - Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO.“