Ablauf der Einwendungsfrist am 15.01.2018
Die RAG Aktiengesellschaft hat beim Oberbergamt des Saarlandes die Unterlagen für ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung „zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Reden in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf -320 m NN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel“ eingereicht.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis einschließlich 15.01.2018, schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbergamt des Saarlandes (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) oder bei der Gemeinde Saarwellingen, Einwendungen gegen den Plan erheben kann. Es gilt zu beachten, dass später eingehende Einwendungen vor Gericht keine Berücksichtigung finden.
Die Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders lesbar enthalten und den geltend gemachten Belang sowie das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen.
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde:
Oberbergamt
Am Bergwerk Reden 10
66578 Schiffweiler
E-Mail:
poststelle.oberbergamt@bergverwaltung.saarland.de
Telefon:
0681/501-4811
Fax:
0681/501-4876
Saarwellingen, den 21.12.2017
(Manfred Schwinn)
Bürgermeister