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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Beteiligungsbericht 2022

Beteiligungsbericht der Gemeinde Saarwellingen

Nach den Bestimmungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - hat die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Dieser Bericht soll insbesondere den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Erfüllung des öffentlichen Zwecks und den Geschäftsverlauf enthalten.

Die Gemeinde Saarwellingen ist an den Technischen Werken Saarwellingen GmbH - TWS - und der Wasserwerk Saarwellingen GmbH - WWS - beteiligt. Daneben hält sie 100 % an der Saarwellinger kommunale Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft mbH & Co KG und an der Saarwellinger Beteiligungsgesellschaft mbH. Erstmals wurde daneben auch der Zweckverband eGo-Saar in den Beteiligungsbericht aufgenommen.

Der Bericht über die gemeindlichen Beteiligungen für das Jahr 2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 08. Dezember 2023 zur Kenntnis genommen.

Nach § 115 Abs. 2 KSVG ist die Einsicht in den Beteiligungsbericht jedem Einwohner gestattet. Hierzu liegt dieser in der Zeit vom 02. Januar 2024 bis 02. Februar 2024 im Rathaus Saarwellingen, Schlossplatz 1, in Zimmer A 104 - Hauptamt - während der Dienststunden öffentlich aus.

Saarwellingen,den 12. Dezember 2023
(Schwinn)
Bürgermeister