Die Gemeinde Saarwellingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis
eine pädagogische Fachkraft (m/w/d)
für die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) Saarwellingen
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 18,75 Stunden (Fünftagewoche). Erwartet werden eine nach dem Förderprogramm für Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland anerkannte pädagogische Ausbildung (siehe 4.1 des Förderprogramms unter https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mbk/Bildungsserver/Schulen_und_Bildungswege/Ganztag/Foerderprogramm_FGTS.pdf?__blob=publicationFile&v=1); Berufs-erfahrung wäre wünschenswert. Teamfähigkeit, die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Betreuung der Kinder, zum selbstständigen Arbeiten und die Bereitschaft zu kooperativer Zusammenarbeit mit den Eltern und der Grundschule Saarwellingen werden vorausgesetzt.
Beschäftigte (m/w/d), die nach dem 01.03.2020 bei der FGTS tätig werden, müssen der Leitung der Einrichtung vor Beginn der Tätigkeit nach § 20 Abs. 9 IfSG n.F. entweder eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass bei ihnen ein den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) entsprechender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht. Kann aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden, ist dies ebenfalls durch ein ärztliches Zeugnis zu belegen.
Die Freiwillige Ganztagsschule Saarwellingen gehört zum Standardmodell für den Grund- und Förderschulbereich. Hier werden ca. 180 Grundschulkinder nach Unterrichtsende täglich bis 17.00 Uhr betreut und gefördert. Innerhalb der Oster-, Pfingst-, Herbst- und Faschingsferien sowie drei Wochen in den Sommerferien wird auch eine Ganztagsferienbetreuung (7.00 Uhr bis 17.00 Uhr) angeboten.
Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Regelungen des Tarifvertrages für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, TVöD S u E. Die Eingruppierung erfolgt je nach Ausbildung in der Entgeltgruppe S 04 oder S 08. Daneben werden die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen gewährt.
Die Gemeinde Saarwellingen verfügt über einen Frauenförderplan und ist im Sinne der beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen bestrebt, den Personalanteil von Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen und sind daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgerufen.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte werden ebenfalls ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
„Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 88 Absatz 1 DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG). Genauere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unter www.saarwellingen.de abrufen.“
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 12.01.2024 an die Personalabteilung der Gemeindeverwaltung (Postanschrift: Gemeinde Saarwellingen, Personalabteilung, Schloßplatz 1, 66793 Saarwellingen oder per E-Mail als pdf-Dukument an: persabteilung@saarwellingen.de)