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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Zwangsvollstreckung vor dem Amtsgericht Lebach

Zwangsvollstreckung vor dem Amtsgericht Lebach

Amtsgericht Lebach

Beschluss Terminbestimmung

4 K 13/22  — 07.03.2023

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am

Donnerstag, 4. Mai 2023, 13.45 Uhr,

im Amtsgericht Lebach, Saarbrücker Straße 10, Saal 24, versteigert werden:

1.

Das im Grundbuch von Schwarzenholz Blatt 2180 eingetragene Grundstück

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flur-

stück

Wirtschaftsart

und Lage

Größe m²

1

Schwarzenholz

4

12/3

Hof- und Gebäudefläche, Brückenstraße

165

Der Versteigerungsvermerk wurde am 13.07.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 91.000,00 €

Die Anschrift des Objekts lautet: Brückenstraße 29, 66793 Saarwellingen-Schwarzenholz

Objektbeschreibung: Grundstück bebaut mit Reihenhaus (Einfamilienhaus) mit zweiseitiger Grenzbebauung

Details -ohne Gewähr-: Reihenhaus (Einfamilienhaus) mit zweiseitiger Grenzbebauung, zweigeschossig, unterkellert, DG nicht ausbaufähig, kleiner Anbau rückseitig; zu Baujahr/erfolgter Modernisierung/Raumaufteilung: keine Erkenntnisse; Wohnfläche (geschätzt): ca. 98 qm

2.

Das im Grundbuch von Schwarzenholz Blatt 3441 eingetragene Grundstück

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flur-

stück

Wirtschaftsart

und Lage

Größe m²

1

Schwarzenholz

4

14/2

Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Brückenstraße L.I.O.141

345

Der Versteigerungsvermerk wurde am 13.07.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 127.000,00 €

Die Anschrift des Objekts lautet: Brückenstraße 31, 66793 Saarwellingen-Schwarzenholz

Objektbeschreibung: Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus, einseitig angebaut

Details -ohne Gewähr-: Einfamilienhaus, einseitig angebaut, zweigeschossig, unterkellert, flach geneigtes Dach; zu Baujahr/erfolgter Modernisierung/Raumaufteilung: keine Erkenntnisse; Wohnfläche (geschätzt): ca. 137 qm

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vor bezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Bieter haben auf Verlangen im Termin an das Gericht Sicherheitsleistung i.H.v. mindestens 10 % des Verkehrswertes zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann neben Bundesbankschecks, durch Kreditinstitute ausgestellte Verrechnungsschecks und Bürgschaft nur noch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse (IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68, BIC: PBNKDEFF590) unter Angabe des Aktenzeichens wirksam geleistet werden. Eine Barleistung ist nicht mehr möglich.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unterwww.zvg-portal.de; www.zv-saar.de; www.immobilienpool.de

Becker
Rechtspflegerin