Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 14.02.2024; Bearbeitung: Kernplan GmbH
Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2024); Bearbeitung: Kernplan
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 20.02.2025 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA” gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Dieser Bebauungsplan ersetzt / ergänzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Dickenwald, II. BA“ (1982), die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA“ (1989) sowie die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA“ (2008) lediglich durch die im vorliegenden Bebauungsplan getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA“ sowie der 1. und 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA“ bleiben hiervon unberührt.
Jedermann kann die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA”, bestehend aus Plan und Begründung, im Rathaus der Gemeinde, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen, Zimmer Nr. 206, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Kommune unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Lagepläne, o.M.: Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA“ in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen (Gemarkung Saarwellingen, Flur 5)