Nach § 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Saarwellingen vom 11. Dezember 2009 sind die Ruhe- und Nutzungszeiten der Reihengräber aus dem 4. Reihengräberfeldes (1996 – 1999) links, oberhalb der Leichenhalle, abgelaufen:
4. Gräberfeld
| von | Wolf Irma + 04.1997 | bis | Simon Else + 09.1996 |
| von | Wilhelm Helmut + 11.1997 | bis | Puhl Peter + 04.1997 |
| von | Lambert Rudi + 05.1998 | bis | Timpe Heinrich + 11.1997 |
| von | Hepp Paul + 05.1998 | bis | Bär Wilhelm + 03.1999 |
Das Abräumen o.g. Gräber wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung sollen die Grabdenkmäler und Einfassungen der Gräber entfernt werden. Geschieht dies nicht, fallen die Grabdenkmäler und sonstige bauliche Anlagen gemäß § 27 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde Saarwellingen.
Die Angehörigen der beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, ihre Gräber bis zum 28. Juni 2024 abzuräumen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Grabdenkmäler und Einfriedigungen von der Gemeinde Saarwellingen abgeräumt und eingeebnet.