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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Abräumen eines Reihengräberfeldes (1996-1999) auf dem Friedhof Schwarzenholz

Abräumen eines Reihengräberfeldes (1996-1999) auf dem Friedhof Schwarzenholz

Nach § 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Saarwellingen vom 11. Dezember 2009 sind die Ruhe- und Nutzungszeiten der Reihengräber aus dem 4. Reihengräberfeldes (1996 – 1999) links, oberhalb der Leichenhalle, abgelaufen:

4. Gräberfeld

von

Wolf Irma + 04.1997

bis

Simon Else + 09.1996

von

Wilhelm Helmut + 11.1997

bis

Puhl Peter + 04.1997

von

Lambert Rudi + 05.1998

bis

Timpe Heinrich + 11.1997

von

Hepp Paul + 05.1998

bis

Bär Wilhelm + 03.1999

Das Abräumen o.g. Gräber wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung sollen die Grabdenkmäler und Einfassungen der Gräber entfernt werden. Geschieht dies nicht, fallen die Grabdenkmäler und sonstige bauliche Anlagen gemäß § 27 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde Saarwellingen.

Die Angehörigen der beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, ihre Gräber bis zum 28. Juni 2024 abzuräumen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Grabdenkmäler und Einfriedigungen von der Gemeinde Saarwellingen abgeräumt und eingeebnet.

Saarwellingen, den 22.03.2024
Der Bürgermeister:
In Vertretung:
Gez.
Helmut Leinenbach
Beigeordneter