Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Saarwellingen
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682), in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 2, 6, 7 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsblatt S. 691), in der zurzeit geltenden Fassung sowie des § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29.11.2006 (Amtsblatt S. 2207), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Saarwellingen am 24.01.2024 folgende Änderung beschlossen:
Die Gebühren laut Anlage 1 für Brand- und Brandsicherheitswachen werden von 10,00 € je Person und Stunde auf 15,00 € je Person und Stunde angehoben.
Die Änderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.