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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Zulassung von Wahlvorschlägen zur Gemeinderatswahl in der Gemeinde Saarwellingen am 9. Juni 2024

Auf Grund § 30 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. S. 127) in Verbindung mit § 25 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsbl. S. 171) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Saarwellingen in seiner Sitzung am 9. April 2024 folgende Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 zugelassen hat:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Saarwellingen werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Wahl wird in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr in allen Wahlbezirken mit Stimmzetteln durchgeführt.

Saarwellingen, den 10. April 2024
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
Hans Conrad