Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 16/2026
Die Gemeinde informiert
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Richtiges Verhalten bei Wildschweinen im Garten
Das Saarland ist stark von Grünflächen geprägt – Wälder, Parks und Gärten bieten Lebensraum für viele Tierarten. Dazu zählen auch Wildschweine, die im Siedlungsbereich als Allesfresser reichlich Nahrung und ein warmes Umfeld vorfinden. Wildschweine finden Nahrung über große Entfernungen, weshalb es vereinzelt vorkommt, dass sie besonders im Winter und Frühjahr in Gärten oder auf Grundstücke gelangen, Böden aufwühlen sowie Maschendrahtzäune anheben.
Richtiges Verhalten bei Begegnungen:
Grundsätzlich sind Wildschweine scheu und flüchten. Gefährlich kann es werden, wenn sich Tiere bedrängt fühlen – insbesondere Bachen mit ihren Jungen (Frischlingen).
- Grundregel: Ruhig bleiben und Abstand halten
- Langsam zurückziehen und Fluchtweg freilassen
- Tiere nicht reizen, attackieren oder in die Enge treiben
- Hunde nicht auf Wildschweine hetzen, sondern direkt sichern
- Frischlinge keinesfalls berühren oder annähern
Vorbeugende Maßnahmen für den Wildschweinbesuch - Nahrungsquellen unzugänglich machen:
- Fallobst und Essensreste entfernen
- Biotonnen und Kompost verschließen
- Keine Futterstellen (für Katze/Hund etc.) im Außenbereich
- Müll erst am Abfuhrtag rausstellen
- Wildschweine niemals füttern!
Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu einem unliebsamen Besuch kommen. Je nach Grundstücksgröße wird empfohlen:
- Stabile Zäune (Höhe ca. 1,50 m Alternativ: Elektro- oder Wildschutzzaun), idealerweise mit Betonsockel oder eingegraben
- Verstärkungen wie Wühlstangen oder Erdanker
- Alternativ Wildvergrämungsmittel - bedingt und je nach Örtlichkeit (Duftmarken von Menschen- oder Hundehaaren in engen Abständen; Einsatz chemischer und biologischer Mittel oder Verwendung von Mineral- und Kalkdünger)
Regelungen bei Schäden durch Wildschweine
Wildschweine (Schwarzwild) sind herrenlose Wildtiere und unterliegen dem Jagdrecht. Für Schäden in Hausgärten gibt es keinen Schadensersatzanspruch. Grundstückseigentümer sind selbst für den Schutz ihres Eigentums verantwortlich.