Entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft sowie aus versicherungsrechtlichen Gründen ist die Gemeinde verpflichtet, alljährlich die Standfestigkeit der Grabdenkmäler auf den Gemeindefriedhöfen zu überprüfen.
Diese Arbeiten werden in der Zeit vom 08.05. bis 02.06.2023 durch Gemeindebedienstete mittels eines „Standsicherheitsprüfgerätes“ durchgeführt. Grabmale, deren Standfestigkeit bemängelt werden muss, werden durch Benachrichtigung am Grabmal gekennzeichnet.
Die Berechtigten bzw. Unterhaltungspflichtigen dieser Grabstellen werden gebeten, die Grabdenkmäler wieder in einen standsicheren Zustand zu bringen und dies der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. Bis zur Nachprüfung der Grabdenkmäler ab dem 29.09.2023 sollten die Arbeiten ausgeführt werden.
Die Unterhaltungspflichtigen können nach telefonischer Rücksprache bei dem Baubetriebshof, Herrn Schumacher, Telefon: 06838/99391-160, den genauen Zeitpunkt der Überprüfung der Grabanlagen erfragen.