Der Gemeinderat der Gemeinde Saarwellingen hat in seiner Sitzung am 25. April 2024 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird mit der Bilanzsumme von 95.619.044,02 EUR und der Jahresfehlbetrag mit 265.581,43 EUR festgestellt.
| Die Ergebnisrechnung wird zum 31.12.2022 wie folgt festgestellt: | |
| Erträge | 25.380.595,71 EUR |
| Aufwendungen | 25.646.177,14 EUR |
| Jahresfehlbetrag | -265.581,43 EUR |
| Die Finanzrechnung wird zum 31.12.2022 wie folgt festgestellt: | |
| Einzahlungen | 26.006.261,15 EUR |
| Auszahlungen | 27.014.322,07 EUR |
| Änderung Bestand der Finanzmittel | -1.008.060,92 EUR |
2. Herrn Bürgermeister Manfred Schwinn wird gemäß § 101 KSVG für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 06. Mai bis 24. Mai 2024 während der Dienststunden im Nebengebäude des Rathauses Saarwellingen, Zimmer B.010, öffentlich aus.