Geltungsbereich des ursprünglich geplanten Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickenwald, 3.Bauabschnitt“, Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen (Lageplan o.M.)
Gemäß § 1 Abs. 3 und 8 sowie § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Saarwellingen in seiner öffentlichen Sitzung am 27. April 2023 beschlossen hat den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickenwald, 3.Bauabschnitt“ aufzuheben.
Der Bebauungsplan ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gem. § 1 Abs. 3 BauGB nicht mehr erforderlich. Mittlerweile besteht kein Interesse mehr seitens des „Haupteigentümers“ an der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens. Demnach ist es nicht mehr notwendig an die industriell und gewerblich bestehenden Nutzungen ein Industriegebiet zu entwickeln um die bereits vorhandenen Strukturen vor dem Hintergrund des weiteren Logistikbedarfs nachfragegerecht ausbauen zu können.
Bei Bedarf wird ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich mit evtl. geändertem Geltungsbereich eingeleitet.
Der Geltungsbereich des ursprünglich geplanten Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.