Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Versand von Wahlbriefen
Bekanntmachung für die Kommunalwahlen (Kreistagswahl, Gemeinderatswahl, Ortsratswahlen sowie die Wahl des Bürgermeisters) in der Gemeinde Saarwellingen am 9. Juni 2024
Auf Grund § 37 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. S. 127) mache ich hiermit bekannt, dass Wahlbriefe von den Absenderinnen und Absendern als Briefsendungen ohne besondere Versendungsform bei der Deutschen Post AG unentgeltlich eingeliefert werden können, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.
Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den Betrag zu tragen, der das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigt.
Saarwellingen, 2. Mai 2024
Der Gemeindewahlleiter
Manfred Schwinn