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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickenwald, III. BA“ in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickenwald, III. BA“ teilzuändern.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche, um die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen der Firma Ludwigschokolade planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan Flächen für Wald dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickenwald, III. BA“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 7.940 m2.

Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts, in der Zeit

vom 10.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024

auf der Internetseite der Gemeinde (www.saarwellingen.de) unter folgendem Pfad: www.saarwellingen.de/rathaus-und-buergerdienste/bauen-planen/bekanntmachungen-bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen, Zimmer A206, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail Adresse: bauamt@saarwellingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Saarwellingen, den 06.05.2024
gez. Manfred Schwinn
Bürgermeister

Lageplan: siehe „Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens“