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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Teiländerung Flächennutzungsplan „Solarpark vor dem Lachwald“

Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Solarpark vor dem Lachwald“ in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen

Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Saarwellingen hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark vor dem Lachwald“ teilzuändern.

Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Saarwellingen den Großteil des Geltungsbereiches als Fläche für die Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark vor dem Lachwald“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 14 ha.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Saarwellingen, den 12.05.2023

gez. Manfred Schwinn

Bürgermeister