Nach § 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Saarwellingen vom 11. Dezember 2009 sind die Ruhe- und Nutzungszeiten der Reihengräber aus dem zweiten Reihengräberfeldes (1996 – 1997) abgelaufen:
von Bossmann Gilbert +02.1996 bis Helbig Emma *Thiel +11.1996
von Schröder Johann +03.1997 bis Folz Egon +12.1997
Ebenso sind die Ruhe- und Nutzungszeiten folgender Tiefengräber (aus dem 8., 9. und 10. Gräberfeld links) abgelaufen:
im 8. Gräberfeld:
Jung Karl Friedrich +01.1987 u. Elvira +10.1996 — I/8a/4
im 9. Gräberfeld
Mahler Peter +01.1992 u. Magdalena +08.1997 — I/9a/14
Ziegler Paul +06.1990 u. Katharina +12.1996 — I/9b/1
im 10. Gräberfeld
Düker Marita +07.1997 — I/10a/16
Weyand Anneliese +11.1996 — I/10b/3
Das Abräumen o.g. Gräber wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung sollen die Grabdenkmäler und Einfassungen der Gräber entfernt werden. Geschieht dies nicht, fallen die Grabdenkmäler und sonstige bauliche Anlagen gemäß § 27 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde Saarwellingen.
Die Angehörigen der beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, ihre Gräber bis zum 28. August 2023 abzuräumen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Grabdenkmäler und Einfriedigungen von der Gemeinde Saarwellingen abgeräumt und eingeebnet.