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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung:

Lärmaktionsplan der Gemeinde Saarwellingen – Offenlage des Entwurfs

Der Bauausschuss der Gemeinde Saarwellingen hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 den Entwurf des Lärmaktionsplans zur Kenntnis genommen.

Gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird der Entwurf öffentlich ausgelegt.

Zeitraum der Offenlage:

Von Donnerstag, 22.05.2025 bis einschließlich Donnerstag, 19.06.2025

Ort der Einsichtnahme:

Der Entwurf liegt in diesem Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Saarwellingen, Bereich Umwelt, Zimmer A203/204, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen, während der regulären Öffnungszeiten öffentlich aus.

Digitale Bereitstellung:

Zusätzlich steht der Entwurf im Bereich www.saarwellingen.de Aktuelle Infos zum Download bereit.

Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können Anregungen oder Hinweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an umwelt@saarwellingen.de eingereicht werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.

Saarwellingen, den 15.05.2025
Der Bürgermeister
Gez.
Dr. Brünnet