Abräumen von Reihengräbern (1991 - 1995) aus dem 1. Gräberfeld links der Leichenhalle auf dem Friedhof Reisbach
Nach § 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Saarwellingen vom 11. Dezember 2009 ist die Ruhezeit der Grabstätten aus dem 1. Gräberfeld links der Leichenhalle auf dem Friedhof Reisbach abgelaufen bzw. liegt das Einverständnis der Nutzungsberechtigten zur Einebnung vor.
Hiermit wird das Abräumen der Reihengräber (1991 bis 1995)
| von Leinenbach Leo + 1995 | bis | Schmidt Berhold + 1993 |
| von Bettscheider Anna + 1992 | bis | Rupp Hermann + 1991 |
| von Göttelmann Theresia +1995 | bis | Prediger Heinrich +1991 |
auf dem Friedhof Reisbach öffentlich bekannt gegeben.
Innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung sollen die Grabdenkmäler und Einfassungen der Gräber entfernt werden. Geschieht dies nicht, fallen die Grabdenkmäler und sonstige bauliche Anlagen gemäß § 27 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde Saarwellingen.
Die Angehörigen der beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, ihre Gräber bis zum 22. August 2025 abzuräumen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Grabdenkmäler und Einfriedigungen von der Gemeinde Saarwellingen abgeräumt und eingeebnet.