Ein oft von Bürgerinnen und Bürgern kritisierter Punkt ist das verspätete Mähen. Hier wird meist der „ungepflegte Eindruck“ bemängelt. So wird immer wieder eine ungerechte Behandlung moniert, „der Ortskern Saarwellingen, Reisbach und Schwarzenholz würde natürlich vorrangig gemäht, alles andere vernachlässigt.“ Die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht steht natürlich an erster Stelle und mit hoher Priorität sind die Ortskerne eingestuft. Bliebe dies unberücksichtigt ist es dennoch unmöglich alle Grundstücke zeitgleich zu mähen. Diesbezüglich gibt es auch keine Verordnung die den Kommunen vorschreibt alle Mäharbeiten zu bestimmten Zeiten gleichzeitig auszuführen. Das gemäht werden muss steht fest. Aber dass es überall gleichzeitig gefällig aussieht, ist nicht unbedingt das Kriterium. Wie gemäht wird entscheidet der Baubetriebshof. Dazu verfügt der über einen Mähplan der nach Ortsteilen und Priorität sortiert ist. Hierbei wird unterschieden zwischen einer mit mehreren Mähdurchgängen - und einer extensiven Grünschnittpflege. Danach werden z.B. Kinderspielplätze, ortsprägende Grünflächen und Friedhöfe vorrangig und mehrfach behandelt. Der Baubetriebshof bewegt sich mit der Anzahl der Pflegegänge im finanziellen Rahmen. Öffentliche Grünflächen künftig öfter wie bisher durch den Baubetriebshof mähen zu lassen ist sowohl aus finanzieller – als auch personeller Sicht nicht möglich. Eine nachvollziehbare Begründung, dass die Erhöhung der Mähfrequenz nicht geleistet werden kann, wird mit der Leitungskostenrechnung des Baubetriebshofes belegt.
Auch das Insektensterben, dass derzeit in aller Munde ist, findet im Mähplan Berücksichtigung. Die Gemeinde Saarwellingen setzt sich für den Schutz der nützlichen Insekten ein, indem „Blühwiesen“ angelegt wurden. Der Baubetriebshof hat dafür unlängst die Pflanzbeete im Wohngebiet Hirtenwiese, Sepp-Steinberger-Park und Gewerbegebiet John vor dem Baubetriebshof umgegraben und als Blumenwiesen eingesät. Auf diesen unbebauten Grundstücken in kommunalem Besitz werden die Bauhofmitarbeiter lediglich einen etwa anderthalb Meter breiten Wiesenstreifen entlang der Gehwege und Parkfläche freischneiden. Auf dem großen Rest des Geländes darf es weiter prächtig blühen.