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Saarwellinger Nachrichten
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Abräumen eines Reihengräberfeldes (1997 - 1999) sowie einzelner Tiefengräber auf dem Friedhof Saarwellingen-Wald

Abräumen eines Reihengräberfeldes (1997 - 1999) sowie einzelner Tiefengräber auf dem Friedhof Saarwellingen-Wald

Nach § 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Saarwellingen vom 11. Dezember 2009 sind die Ruhe- und Nutzungszeiten der Reihengräber aus dem ersten Reihengräberfeldes (1997 – 1999) abgelaufen:

Hiermit wird das Abräumen der Reihengräber (1997 bis 1999)

von Scherschel Margarethe + 1998

bis

Augustin Werner + 1997

von Priebe Petra +1998

bis

Conrad Horst +1999

auf dem Friedhof Saarwellingen-Wald öffentlich bekannt gegeben.

Ebenso sind die Ruhe- und Nutzungszeiten folgender Tiefengräber (aus dem 8., 9. und 10. Gräberfeld links) abgelaufen:

im 8. Gräberfeld:

Scherer Rosa +1984 u. Wilhelm + 1999

I/8a/16

im 9. Gräberfeld

Steuer Aloysius +1989 u. Anna +2000

I/9b/8

im 10. Gräberfeld

Weiß Friedrich +1999

I/10a/4

Das Abräumen o.g. Gräber wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung sollen die Grabdenkmäler und Einfassungen der Gräber entfernt werden. Geschieht dies nicht, fallen die Grabdenkmäler und sonstige bauliche Anlagen gemäß § 27 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde Saarwellingen.

Die Angehörigen der beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, ihre Gräber bis zum 28. August 2025 abzuräumen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Grabdenkmäler und Einfriedigungen von der Gemeinde Saarwellingen abgeräumt und eingeebnet.

Saarwellingen, den 20.05.2025
Der Bürgermeister:
In Vertretung:
Gez.
Helmut Leinenbach
Erster Beigeordneter